Grundsteuer Petersberg

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Petersberg (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Petersberg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Petersberg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Petersberg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Petersberg 2,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Höhfröschen 387 % und in Höheischweiler 385 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Petersberg

PetersbergGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rodalben 365 %
Thaleischweiler-Fröschen 365 %
Petersberg 385 %
Höheischweiler 385 %
Höhfröschen 387 %
Pirmasens 510 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Petersberg

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Petersberg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 129.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 154,92 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Petersberg ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Petersberg

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Petersberg

Für eine Wohnung mit 82 qm Wohnfläche, Baujahr 1977, einer anteiligen Grundstücksfläche von 51 qm und einem Bodenrichtwert von 106,00 € / qm in Petersberg (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 83.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Petersberg beläuft sich damit ab 2025 auf 99,90 €.

Grundsteuerwert
83.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
99,90 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Petersberg

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1970) auf einem Grundstück von 246 qm (Bodenrichtwert 60,00 €) und einer Wohnungsfläche von 89 qm in Petersberg (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 90.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 108,01 €.

Grundsteuerwert
90.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
108,01 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Petersberg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1996) in Petersberg (Bodenrichtwert 55,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 134 qm und einer Wohnfläche von 85 qm beträgt 113.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 135,46 €.

Grundsteuerwert
113.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
135,46 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Petersberg

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Petersberg mit einem Bodenwert von 242.104,00 Euro (Grundstücksfläche 2.284 qm × 106,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.832.697,73 Euro (Baujahr 2007, Normalherstellungskosten 1.555,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.269 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.348.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.348.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
1.765,30 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Pirmasens festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Petersberg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Petersberg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Petersberg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Petersberg.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Petersberg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Petersberg

Informieren Sie sich hier, ob Petersberg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Petersberg

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 1,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Petersberg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 152.734,00 €
Gewerbesteuer 725.878,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 437.066,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 20.161,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 889 Einwohnern in Petersberg betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 171,80 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Petersberg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Petersberg beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Petersberg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Petersberg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Petersberg in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)