Grundsteuer Rosenkopf

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Rosenkopf (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Rosenkopf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rosenkopf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rosenkopf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosenkopf 2,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Lambsborn 450 % und in Wiesbach 385 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rosenkopf

RosenkopfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Käshofen 365 %
Bechhofen 366 %
Rosenkopf 385 %
Wiesbach 385 %
Lambsborn 450 %
Martinshöhe 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosenkopf

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Rosenkopf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 157.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 187,98 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rosenkopf kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Rosenkopf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Rosenkopf

Für eine Wohnung mit 116 qm Wohnfläche, Baujahr 1921, einer anteiligen Grundstücksgröße von 70 qm und einem Bodenrichtwert von 84,00 € / qm in Rosenkopf (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 91.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rosenkopf beläuft sich damit ab 2025 auf 109,32 €.

Grundsteuerwert
91.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
109,32 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosenkopf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1978) auf einem Grundstück von 208 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnungsfläche von 81 qm in Rosenkopf (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 94.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 113,14 €.

Grundsteuerwert
94.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
113,14 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosenkopf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2005) in Rosenkopf (Bodenrichtwert 84,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 244 qm und einer Wohnfläche von 157 qm beträgt 275.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 329,29 €.

Grundsteuerwert
275.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
329,29 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Rosenkopf

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Rosenkopf mit einem Bodenwert von 193.032,00 Euro (Grundstücksfläche 2.298 qm × 84,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 758.522,70 Euro (Baujahr 1989, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.352 qm), beträgt der Grundsteuerwert 666.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
666.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
871,79 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Pirmasens festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Rosenkopf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosenkopf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Rosenkopf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rosenkopf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Rosenkopf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosenkopf

Informieren Sie sich hier, ob Rosenkopf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rosenkopf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 5,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Rosenkopf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 38.049,00 €
Gewerbesteuer 8.776,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 224.243,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.982,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 368 Einwohnern in Rosenkopf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 103,39 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosenkopf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Rosenkopf beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Rosenkopf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Rosenkopf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Rosenkopf in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)