Grundsteuer Willmenrod

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Willmenrod (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Willmenrod

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 420 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

480 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Willmenrod mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Willmenrod per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Willmenrod 21,58 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Girkenroth 365 % und in Westerburg 450 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 585 % berechnet.

Nachbargemeinden von Willmenrod

WillmenrodGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Weltersburg 385 %
Westerburg 450 %
Willmenrod 480 %
Berzhahn 565 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Willmenrod

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Willmenrod berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 78.100,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 480 %
=
Grundsteuer 2025 116,21 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Willmenrod berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Willmenrod

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Willmenrod

Für eine Wohnung mit 77 qm Wohnfläche, Baujahr 1971, einer anteiligen Grundstücksgröße von 53 qm und einem Bodenrichtwert von 40,00 € / qm in Willmenrod (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 69.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Willmenrod beläuft sich damit ab 2025 auf 103,42 €.

Grundsteuerwert
69.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
103,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Willmenrod

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1996) auf einem Grundstück von 315 qm (Bodenrichtwert 44,00 €) und einer Wohnungsfläche von 108 qm in Willmenrod (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 152.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 226,92 €.

Grundsteuerwert
152.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
226,92 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Willmenrod

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1983) in Willmenrod (Bodenrichtwert 44,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 285 qm und einer Wohnfläche von 145 qm beträgt 148.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 221,56 €.

Grundsteuerwert
148.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
221,56 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Willmenrod

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Willmenrod mit einem Bodenwert von 75.440,00 Euro (Grundstücksfläche 1.886 qm × 40,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.705.632,18 Euro (Baujahr 2009, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.451 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.529.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.529.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
2.496,14 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Willmenrod.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Willmenrod aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Willmenrod mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Willmenrod.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Willmenrod.

Aktuelles zur Grundsteuer in Willmenrod

Informieren Sie sich hier, ob Willmenrod eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Willmenrod

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 3,2 % gestiegen.

Steueraufkommen Willmenrod

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 74.569,00 €
Gewerbesteuer 55.411,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 283.003,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.101,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 643 Einwohnern in Willmenrod betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 115,97 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Willmenrod

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Willmenrod beträgt 480 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Willmenrod ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Willmenrod wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Willmenrod in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)