Grundsteuer Wintersheim

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Wintersheim (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Wintersheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wintersheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wintersheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Wintersheim 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Dorn-Dürkheim 380 % und in Eimsheim 390 %. Die Grundsteuer in Worms wird anhand eines Hebesatzes von 633 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wintersheim

WintersheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wintersheim 365 %
Dorn-Dürkheim 380 %
Alsheim 381 %
Eimsheim 390 %
Hillesheim 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wintersheim

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Wintersheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 277.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 313,54 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wintersheim kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Wintersheim

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Wintersheim

Für eine Eigentumswohnung mit 202 qm Wohnfläche, Baujahr 1923, einer anteiligen Grundstücksgröße von 121 qm und einem Bodenrichtwert von 322,00 € / qm in Wintersheim (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 212.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wintersheim beläuft sich damit ab 2025 auf 239,99 €.

Grundsteuerwert
212.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
239,99 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wintersheim

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1905) auf einem Grundstück von 326 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) und einer Wohnungsfläche von 117 qm in Wintersheim (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 122.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 138,50 €.

Grundsteuerwert
122.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
138,50 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wintersheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1990) in Wintersheim (Bodenrichtwert 322,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 132 qm und einer Wohnfläche von 80 qm beträgt 137.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 155,24 €.

Grundsteuerwert
137.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
155,24 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Wintersheim

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Wintersheim mit einem Bodenwert von 312.984,00 Euro (Grundstücksfläche 972 qm × 322,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 384.184,89 Euro (Baujahr 1981, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 973 qm), beträgt der Grundsteuerwert 662.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
662.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
821,91 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Wintersheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wintersheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Wintersheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wintersheim.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Wintersheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wintersheim

Informieren Sie sich hier, ob Wintersheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Wintersheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Wintersheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 41.809,00 €
Gewerbesteuer 23.274,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 179.810,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 6.053,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 279 Einwohnern in Wintersheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 149,85 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wintersheim

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Wintersheim beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Wintersheim ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Wintersheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Wintersheim in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)