Grundsteuer Fohren-Linden

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Fohren-Linden (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Fohren-Linden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 285 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fohren-Linden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fohren-Linden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Fohren-Linden 27,36 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Berschweiler bei Baumholder 465 % und in Mettweiler 365 %. Die Grundsteuer in Saarbrücken wird anhand eines Hebesatzes von 520 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fohren-Linden

Fohren-LindenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Fohren-Linden 310 %
Berschweiler bei Baumholder 365 %
Freisen 390 %
Baumholder 450 %
Berglangenbach 450 %
Rohrbach 465 %
Ruschberg 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fohren-Linden

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Fohren-Linden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 155.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 310 %
=
Grundsteuer 2025 149,82 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Fohren-Linden ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Fohren-Linden

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Fohren-Linden

Für eine Eigentumswohnung mit 170 qm Wohnfläche, Baujahr 1984, einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Fohren-Linden (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 191.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fohren-Linden beläuft sich damit ab 2025 auf 184,42 €.

Grundsteuerwert
191.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
184,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fohren-Linden

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1985) auf einem Grundstück von 214 qm (Bodenrichtwert 20,00 €) und einer Wohnungsfläche von 82 qm in Fohren-Linden (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 107.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 103,40 €.

Grundsteuerwert
107.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
103,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fohren-Linden

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1917) in Fohren-Linden (Bodenrichtwert 20,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 260 qm und einer Wohnfläche von 147 qm beträgt 95.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 91,87 €.

Grundsteuerwert
95.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
91,87 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Fohren-Linden

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Fohren-Linden mit einem Bodenwert von 176.850,00 Euro (Grundstücksfläche 1.310 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.604.704,47 Euro (Baujahr 2009, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 771 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.247.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.247.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
1.314,34 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Idar-Oberstein festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fohren-Linden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fohren-Linden aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Fohren-Linden mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Fohren-Linden.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Fohren-Linden.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fohren-Linden

Informieren Sie sich hier, ob Fohren-Linden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fohren-Linden

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2011 um 3,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Fohren-Linden

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 22.149,00 €
Gewerbesteuer 47.290,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 154.479,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.321,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 338 Einwohnern in Fohren-Linden betrug die Grundsteuer durchschnittlich 65,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fohren-Linden

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Fohren-Linden beträgt 310 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Fohren-Linden ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Fohren-Linden wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Fohren-Linden in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)