Grundsteuer Fohren-Linden

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Fohren-Linden (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Fohren-Linden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 285 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 113 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

100 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 87 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fohren-Linden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fohren-Linden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,71 %. Damit liegt der Hebesatz in Fohren-Linden 362,71 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Berschweiler bei Baumholder 465 % und in Mettweiler 465 %. Die Grundsteuer in Saarbrücken wird anhand eines Hebesatzes von 520 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fohren-Linden

Fohren-LindenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Fohren-Linden 100 %
Freisen 390 %
Berglangenbach 465 %
Berschweiler bei Baumholder 465 %
Rohrbach 465 %
Ruschberg 465 %
Baumholder 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fohren-Linden

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Fohren-Linden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 155.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 100 %
=
Grundsteuer 2025 48,33 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Fohren-Linden ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Fohren-Linden

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Fohren-Linden

Für eine Eigentumswohnung mit 170 qm Wohnfläche, Baujahr 1984, einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Fohren-Linden (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 191.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fohren-Linden beläuft sich damit ab 2025 auf 59,49 €.

Grundsteuerwert
191.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
100 %
= Grundsteuer
59,49 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fohren-Linden

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1985) auf einem Grundstück von 214 qm (Bodenrichtwert 20,00 €) und einer Wohnungsfläche von 82 qm in Fohren-Linden (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 107.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 33,36 €.

Grundsteuerwert
107.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
100 %
= Grundsteuer
33,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fohren-Linden

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1917) in Fohren-Linden (Bodenrichtwert 20,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 260 qm und einer Wohnfläche von 147 qm beträgt 95.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 29,64 €.

Grundsteuerwert
95.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
100 %
= Grundsteuer
29,64 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Fohren-Linden

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Fohren-Linden mit einem Bodenwert von 176.850,00 Euro (Grundstücksfläche 1.310 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.604.704,47 Euro (Baujahr 2009, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 771 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.247.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.247.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
100 %
= Grundsteuer
1.314,34 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Idar-Oberstein festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fohren-Linden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fohren-Linden aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Fohren-Linden mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Fohren-Linden.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Fohren-Linden.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fohren-Linden

Informieren Sie sich hier, ob Fohren-Linden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fohren-Linden

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um -67,7 % gefallen.

Steueraufkommen Fohren-Linden

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 22.149,00 €
Gewerbesteuer 47.290,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 154.479,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.321,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 338 Einwohnern in Fohren-Linden betrug die Grundsteuer durchschnittlich 65,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fohren-Linden

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Fohren-Linden beträgt 100 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Fohren-Linden ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Fohren-Linden wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Fohren-Linden in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)