Grundsteuer Winterwerb

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Winterwerb (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Winterwerb

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winterwerb mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winterwerb per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Winterwerb 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberbachheim 365 % und in Gemmerich 365 %. Die Grundsteuer in Koblenz wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winterwerb

WinterwerbGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Winterwerb 365 %
Gemmerich 365 %
Oberbachheim 365 %
Dachsenhausen 380 %
Osterspai 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winterwerb

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Winterwerb berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 171.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 194,28 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winterwerb berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Winterwerb

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winterwerb

Für eine Eigentumswohnung mit 176 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1957, einer anteiligen Grundstücksfläche von 98 qm und einem Bodenrichtwert von 75,00 € / qm in Winterwerb (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 129.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winterwerb beläuft sich damit ab 2025 auf 146,08 €.

Grundsteuerwert
129.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
146,08 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winterwerb

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1991) auf einem Grundstück von 546 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) und einer Wohnungsfläche von 166 qm in Winterwerb (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 225.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 255,04 €.

Grundsteuerwert
225.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
255,04 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winterwerb

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1954) in Winterwerb (Bodenrichtwert 75,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 314 qm und einer Wohnfläche von 174 qm beträgt 129.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 146,64 €.

Grundsteuerwert
129.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
146,64 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Winterwerb

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Winterwerb mit einem Bodenwert von 117.375,00 Euro (Grundstücksfläche 1.565 qm × 75,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.821.605,37 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 921 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.163.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.163.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.443,65 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Koblenz festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Winterwerb.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winterwerb aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Winterwerb mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Winterwerb.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Winterwerb.

Aktuelles zur Grundsteuer in Winterwerb

Informieren Sie sich hier, ob Winterwerb eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Winterwerb

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Winterwerb

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 21.184,00 €
Gewerbesteuer 9.463,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 90.320,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 75,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 155 Einwohnern in Winterwerb betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 136,67 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winterwerb

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Winterwerb beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Winterwerb ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Winterwerb wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Winterwerb in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)