Grundsteuer Kaltenkirchen

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Kaltenkirchen (Stadt in Schleswig-Holstein).

Grundsteuer Hebesatz Kaltenkirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 315 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

315 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kaltenkirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Kaltenkirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 395,73 %. Damit liegt der Hebesatz in Kaltenkirchen 25,63 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oersdorf 360 % und in Schmalfeld 320 %. Die Grundsteuer in Norderstedt wird anhand eines Hebesatzes von 410 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kaltenkirchen

KaltenkirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Nützen 200 %
Langeln 300 %
Henstedt-Ulzburg 311 %
Kaltenkirchen 315 %
Schmalfeld 320 %
Kisdorf 340 %
Alveslohe 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kaltenkirchen

In Schleswig-Holstein ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Kaltenkirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 204.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 315 %
=
Grundsteuer 2025 199,21 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kaltenkirchen ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Kaltenkirchen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kaltenkirchen

Für eine Eigentumswohnung mit 82 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1979, einer anteiligen Grundstücksfläche von 50 qm und einem Bodenrichtwert von 500,00 € / qm in Kaltenkirchen (Mietniveaustufe 4) beträgt der Grundsteuerwert 119.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kaltenkirchen beläuft sich damit ab 2025 auf 116,59 €.

Grundsteuerwert
119.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
315 %
= Grundsteuer
116,59 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kaltenkirchen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2000) auf einem Grundstück von 541 qm (Bodenrichtwert 400,00 €) und einer Wohnfläche von 177 qm in Kaltenkirchen (Mietniveaustufe 4) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 411.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 402,12 €.

Grundsteuerwert
411.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
315 %
= Grundsteuer
402,12 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kaltenkirchen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1983) in Kaltenkirchen (Bodenrichtwert 400,00 €, Mietniveaustufe 4) mit einer Grundstücksfläche von 139 qm und einer Wohnfläche von 80 qm beträgt 150.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 146,87 €.

Grundsteuerwert
150.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
315 %
= Grundsteuer
146,87 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kaltenkirchen

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Kaltenkirchen mit einem Bodenwert von 610.000,00 Euro (Grundstücksfläche 1.220 qm × 500,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 362.595,91 Euro (Baujahr 1982, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 763 qm), beträgt der Grundsteuerwert 875.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
875.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
315 %
= Grundsteuer
937,44 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Segeberg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Kaltenkirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kaltenkirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Kaltenkirchen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kaltenkirchen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Kaltenkirchen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kaltenkirchen

Informieren Sie sich hier, ob Kaltenkirchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kaltenkirchen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2014 um 12,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Kaltenkirchen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 3.294.814,00 €
Gewerbesteuer 20.620.897,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 11.126.153,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.016.540,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 23.100 Einwohnern in Kaltenkirchen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 142,63 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kaltenkirchen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kaltenkirchen beträgt 315 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kaltenkirchen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kaltenkirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)