Grundsteuer Frankweiler

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Frankweiler (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Frankweiler

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Frankweiler mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Frankweiler per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Frankweiler 17,78 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gleisweiler 390 % und in Siebeldingen 365 %. Die Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Frankweiler

FrankweilerGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Frankweiler 365 %
Böchingen 365 %
Siebeldingen 365 %
Gleisweiler 390 %
Dernbach 411 %
Albersweiler 420 %
Landau in der Pfalz 495 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Frankweiler

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Frankweiler berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 236.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 340,77 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Frankweiler bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Frankweiler

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Frankweiler

Für eine Wohnung mit 217 qm Wohnfläche, Baujahr 1918, einer anteiligen Grundstücksfläche von 119 qm und einem Bodenrichtwert von 298,00 € / qm in Frankweiler (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 204.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Frankweiler beläuft sich damit ab 2025 auf 294,21 €.

Grundsteuerwert
204.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
294,21 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Frankweiler

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1950) auf einem Grundstück von 279 qm (Bodenrichtwert 190,00 €) und einer Wohnungsfläche von 80 qm in Frankweiler (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 108.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 156,40 €.

Grundsteuerwert
108.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
156,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Frankweiler

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1900) in Frankweiler (Bodenrichtwert 298,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 249 qm und einer Wohnfläche von 144 qm beträgt 152.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 219,54 €.

Grundsteuerwert
152.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
219,54 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Frankweiler

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Frankweiler mit einem Bodenwert von 510.176,00 Euro (Grundstücksfläche 1.712 qm × 298,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.191.751,65 Euro (Baujahr 2001, Normalherstellungskosten 1.282,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.317 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.191.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.191.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
1.478,40 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landau festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Frankweiler.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Frankweiler aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Frankweiler mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Frankweiler.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Frankweiler.

Aktuelles zur Grundsteuer in Frankweiler

Informieren Sie sich hier, ob Frankweiler eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Frankweiler sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Frankweiler

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 27,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Frankweiler

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 116.685,00 €
Gewerbesteuer 408.530,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 515.759,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 19.376,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 842 Einwohnern in Frankweiler betrug die Grundsteuer durchschnittlich 138,58 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Frankweiler

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Frankweiler beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Frankweiler ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Frankweiler wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Frankweiler in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)