Grundsteuer Hochdorf-Assenheim

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Hochdorf-Assenheim (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Hochdorf-Assenheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hochdorf-Assenheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hochdorf-Assenheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hochdorf-Assenheim 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rödersheim-Gronau 365 % und in Dannstadt-Schauernheim 365 %. Die Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hochdorf-Assenheim

Hochdorf-AssenheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hochdorf-Assenheim 365 %
Böhl-Iggelheim 365 %
Dannstadt-Schauernheim 365 %
Meckenheim 365 %
Rödersheim-Gronau 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hochdorf-Assenheim

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Hochdorf-Assenheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 235.300,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 266,24 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Hochdorf-Assenheim ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Hochdorf-Assenheim

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Hochdorf-Assenheim

Für eine Wohnung mit 77 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1970, einer anteiligen Grundstücksgröße von 47 qm und einem Bodenrichtwert von 380,00 € / qm in Hochdorf-Assenheim (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 91.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hochdorf-Assenheim beläuft sich damit ab 2025 auf 103,65 €.

Grundsteuerwert
91.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
103,65 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hochdorf-Assenheim

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1961) auf einem Grundstück von 323 qm (Bodenrichtwert 390,00 €) und einer Wohnfläche von 99 qm in Hochdorf-Assenheim (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 180.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 204,46 €.

Grundsteuerwert
180.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
204,46 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hochdorf-Assenheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1993) in Hochdorf-Assenheim (Bodenrichtwert 390,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 215 qm und einer Wohnfläche von 110 qm beträgt 194.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 220,30 €.

Grundsteuerwert
194.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
220,30 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Hochdorf-Assenheim

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Hochdorf-Assenheim mit einem Bodenwert von 353.780,00 Euro (Grundstücksfläche 931 qm × 380,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 463.247,37 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 1.004,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.035 qm), beträgt der Grundsteuerwert 735.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
735.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
912,50 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Speyer-Germersheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Hochdorf-Assenheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hochdorf-Assenheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Hochdorf-Assenheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hochdorf-Assenheim.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Hochdorf-Assenheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hochdorf-Assenheim

Informieren Sie sich hier, ob Hochdorf-Assenheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hochdorf-Assenheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hochdorf-Assenheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 527.929,00 €
Gewerbesteuer 1.041.547,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.222.498,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 143.505,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.245 Einwohnern in Hochdorf-Assenheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 162,69 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hochdorf-Assenheim

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hochdorf-Assenheim beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hochdorf-Assenheim ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hochdorf-Assenheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Hochdorf-Assenheim in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)