Grundsteuer Kirschroth

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Kirschroth (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Kirschroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kirschroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kirschroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,50 %. Damit liegt der Hebesatz in Kirschroth 1,39 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bärweiler 365 % und in Merxheim 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kirschroth

KirschrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Bärweiler 365 %
Merxheim 365 %
Limbach 395 %
Kirschroth 400 %
Hundsbach 400 %
Meddersheim 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kirschroth

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Kirschroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 108.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 134,79 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kirschroth berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Kirschroth

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kirschroth

Für eine Eigentumswohnung mit 104 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1909, einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Kirschroth (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 83.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kirschroth beläuft sich damit ab 2025 auf 103,66 €.

Grundsteuerwert
83.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
103,66 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kirschroth

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1993) auf einem Grundstück von 413 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnungsfläche von 130 qm in Kirschroth (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 177.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 219,98 €.

Grundsteuerwert
177.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
219,98 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kirschroth

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1914) in Kirschroth (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 170 qm und einer Wohnfläche von 91 qm beträgt 78.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 97,22 €.

Grundsteuerwert
78.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
97,22 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kirschroth

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Kirschroth mit einem Bodenwert von 167.535,00 Euro (Grundstücksfläche 1.241 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.317.770,28 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.380 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.113.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.113.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.514,92 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kirschroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kirschroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Kirschroth mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kirschroth.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Kirschroth.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kirschroth

Informieren Sie sich hier, ob Kirschroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kirschroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Kirschroth

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 27.064,00 €
Gewerbesteuer 2.998,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 138.203,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.514,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 267 Einwohnern in Kirschroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 101,36 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kirschroth

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kirschroth beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kirschroth ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kirschroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kirschroth in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)