Grundsteuer Kirschroth
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Kirschroth (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
Grundsteuer Hebesatz Kirschroth
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Grundsteuer | Hebesatz | Erläuterungen |
---|---|---|
Grundsteuer A | 300 Prozent (2022) | |
Grundsteuer B |
400 Prozent (2022) |
|
Grundsteuer C | Frühestens ab 2025 |
Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kirschroth mitteilen.
Druck der Kommunalaufsicht: Kirschroth erhöht die Grundsteuer - Oeffentlicher Anzeiger - Rhein-Zeitung (Westerwälder Zeitung)
Gut zu wissen:
Den Hebesatz legt die Gemeinde Kirschroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.
Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,50 %. Damit liegt der Hebesatz in Kirschroth 1,39 % über dem Durchschnitt. Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bärweiler 365 % und in Merxheim 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.
Nachbargemeinden von Kirschroth
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Ranking 2022
Gemeinde | Grundsteuer B |
---|---|
Bärweiler | 365 % |
Merxheim | 365 % |
Limbach | 395 % |
Kirschroth | 400 % |
Hundsbach | 400 % |
Meddersheim | 430 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Berechnungsbeispiel
Grundsteuer berechnen Kirschroth
In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:
Grundsteuer Kirschroth berechnen | Beispiel Einfamilienhaus |
---|---|
Grundsteuerwert | 108.700,00 Euro |
× | |
Steuermesszahl | 0,31 Promille |
× | |
Hebesatz | 400 % |
= | |
Grundsteuer 2025 | 134,79 Euro |
Wie sich der Grundsteuerwert in Kirschroth berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.
Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
---|---|
Beispiele
Grundsteuer Eigentumswohnung Kirschroth
Für eine Eigentumswohnung mit 104 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1909, einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Kirschroth (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 83.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kirschroth beläuft sich damit ab 2025 auf 103,66 €.
Grundsteuerwert
83.600,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
400 % |
= |
Grundsteuer
103,66 € |
Grundsteuer Einfamilienhaus Kirschroth
Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1993) auf einem Grundstück von 413 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnungsfläche von 130 qm in Kirschroth (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 177.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 219,98 €.
Grundsteuerwert
177.400,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
400 % |
= |
Grundsteuer
219,98 € |
Grundsteuer Zweifamilienhaus Kirschroth
Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1914) in Kirschroth (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 170 qm und einer Wohnfläche von 91 qm beträgt 78.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 97,22 €.
Grundsteuerwert
78.400,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
400 % |
= |
Grundsteuer
97,22 € |
Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kirschroth
Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Kirschroth mit einem Bodenwert von 167.535,00 Euro (Grundstücksfläche 1.241 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.317.770,28 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.380 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.113.900,00 Euro.
Grundsteuerwert
1.113.900,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,34 ‰ |
× |
Hebesatz
400 % |
= |
Grundsteuer
1.514,92 € |
Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kirschroth.
Zuständigkeiten
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Bad KreuznachRingstr. 10, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 1552, 55505 Bad Kreuznach
Zuständige Gemeinde:
Kirschroth
55566 Bad Sobernheim
http://www.kirschroth.de
Tools zur Bescheidprüfung
Bodenrichtwert
Aktuelles zur Grundsteuer in Kirschroth
Informieren Sie sich hier, ob Kirschroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant
-
- Westerwälder Zeitung: Druck der Kommunalaufsicht: Kirschroth erhöht die Grundsteuer - Oeffentlicher Anzeiger - Rhein-Zeitung
Stand vom 14.03.2024
Erhöhung:
Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.
Steueraufkommen
Kirschroth
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
Ausgewählte Steuerarten
Steuerart | Betrag (2021) |
---|---|
Grundsteuer A und B | 27.064,00 € |
Gewerbesteuer | 2.998,00 € |
Einkommensteuer (Anteil) | 138.203,00 € |
Umsatzsteuer (Anteil) | 1.514,00 € |
Weitere | Nicht bekannt |
Gut zu wissen:
Bei 267 Einwohnern in Kirschroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 101,36 Euro pro Kopf.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kirschroth
Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)
-
Größere Gemeinden in der Nähe
Kaiserslautern 510 % Bad Kreuznach 550 % Idar-Oberstein 290 % Bingen am Rhein 450 % Boppard 370 % Geisenheim 480 % Morbach 365 % Rüdesheim am Rhein 480 % Nohfelden 360 % -
Gemeinden in der Nähe
Bärweiler 365 % Merxheim 365 % Limbach 395 % Monzingen 415 % Hundsbach 400 % Meddersheim 430 % Weiler bei Monzingen 365 % Lauschied 400 % Martinstein 400 % -
Gemeinden mit ähnlichem Hebesatz
Düsseldorf 440 % Hannover 440 % Regensburg 395 % Ulm 430 % Koblenz 420 % Erlangen 425 % Esslingen am Neckar 425 % Ratingen 400 % Konstanz 410 %