Grundsteuer Hundsbach

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Hundsbach (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Hundsbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hundsbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hundsbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hundsbach 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Limbach 465 % und in Schweinschied 465 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hundsbach

HundsbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Bärweiler 365 %
Schweinschied 365 %
Limbach 395 %
Hundsbach 400 %
Kirschroth 400 %
Lauschied 400 %
Jeckenbach 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hundsbach

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Hundsbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 128.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 159,46 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Hundsbach ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Hundsbach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hundsbach

Für eine Eigentumswohnung mit 136 qm Wohnfläche, Baujahr 2005, einer anteiligen Grundstücksfläche von 88 qm und einem Bodenrichtwert von 25,00 € / qm in Hundsbach (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 244.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hundsbach beläuft sich damit ab 2025 auf 303,18 €.

Grundsteuerwert
244.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
303,18 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hundsbach

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1961) auf einem Grundstück von 259 qm (Bodenrichtwert 25,00 €) und einer Wohnfläche von 80 qm in Hundsbach (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 69.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 86,43 €.

Grundsteuerwert
69.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
86,43 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hundsbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1999) in Hundsbach (Bodenrichtwert 25,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 164 qm und einer Wohnfläche von 101 qm beträgt 129.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 159,96 €.

Grundsteuerwert
129.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
159,96 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Hundsbach

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Hundsbach mit einem Bodenwert von 67.300,00 Euro (Grundstücksfläche 2.692 qm × 25,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.506.841,51 Euro (Baujahr 2001, Normalherstellungskosten 1.427,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.496 qm), beträgt der Grundsteuerwert 944.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
944.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.284,40 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hundsbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hundsbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Hundsbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hundsbach.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Hundsbach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hundsbach

Informieren Sie sich hier, ob Hundsbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hundsbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Hundsbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 29.476,00 €
Gewerbesteuer 10.390,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 165.898,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.137,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 361 Einwohnern in Hundsbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 81,65 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hundsbach

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hundsbach beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hundsbach ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hundsbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Hundsbach in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)