Grundsteuer Otterstadt

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Otterstadt (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Otterstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 358 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

365 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 333 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Otterstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Otterstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Otterstadt 26,76 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Waldsee 465 % und in Neuhofen 465 %. Die Grundsteuer in Speyer wird anhand eines Hebesatzes von 450 % berechnet.

Nachbargemeinden von Otterstadt

OtterstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Otterstadt 365 %
Brühl 380 %
Edingen-Neckarhausen 380 %
Hockenheim 440 %
Ketsch 440 %
Speyer 450 %
Waldsee 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Otterstadt

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Otterstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 403.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 455,99 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Otterstadt berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Otterstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Otterstadt

Für eine Eigentumswohnung mit 204 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1946, einer anteiligen Grundstücksfläche von 134 qm und einem Bodenrichtwert von 37,00 € / qm in Otterstadt (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 197.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Otterstadt beläuft sich damit ab 2025 auf 223,24 €.

Grundsteuerwert
197.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
223,24 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Otterstadt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1945) auf einem Grundstück von 571 qm (Bodenrichtwert 310,00 €) und einer Wohnungsfläche von 207 qm in Otterstadt (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 279.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 316,48 €.

Grundsteuerwert
279.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
316,48 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Otterstadt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1909) in Otterstadt (Bodenrichtwert 530,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 230 qm und einer Wohnfläche von 120 qm beträgt 177.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 200,95 €.

Grundsteuerwert
177.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
200,95 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Otterstadt

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Otterstadt mit einem Bodenwert von 51.726,00 Euro (Grundstücksfläche 1.398 qm × 37,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.615.913,25 Euro (Baujahr 2005, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 874 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.000.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.000.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.241,62 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Speyer-Germersheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Otterstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Otterstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Otterstadt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Otterstadt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Otterstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Otterstadt

Informieren Sie sich hier, ob Otterstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Otterstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2014 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Otterstadt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 432.557,00 €
Gewerbesteuer 686.892,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.200.697,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 55.761,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.425 Einwohnern in Otterstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 126,29 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Otterstadt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Otterstadt beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Otterstadt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Otterstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Otterstadt in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)