Grundsteuer Pohl

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Pohl (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Pohl

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 325 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

375 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pohl mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Pohl per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Pohl 5,28 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Lollschied 390 % und in Bettendorf 365 %. Die Grundsteuer in Koblenz wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pohl

PohlGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Miehlen 365 %
Obertiefenbach 365 %
Roth 365 %
Pohl 375 %
Attenhausen 385 %
Lollschied 390 %
Niedertiefenbach 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pohl

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Pohl berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 136.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 375 %
=
Grundsteuer 2025 159,03 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Pohl ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Pohl

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Pohl

Für eine Wohnung mit 83 qm Wohnfläche, Baujahr 2001, einer anteiligen Grundstücksfläche von 49 qm und einem Bodenrichtwert von 45,00 € / qm in Pohl (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 142.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pohl beläuft sich damit ab 2025 auf 165,19 €.

Grundsteuerwert
142.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
165,19 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pohl

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1957) auf einem Grundstück von 422 qm (Bodenrichtwert 45,00 €) und einer Wohnungsfläche von 130 qm in Pohl (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 112.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 130,55 €.

Grundsteuerwert
112.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
130,55 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pohl

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1977) in Pohl (Bodenrichtwert 60,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 196 qm und einer Wohnfläche von 129 qm beträgt 116.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 135,20 €.

Grundsteuerwert
116.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
135,20 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Pohl

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Pohl mit einem Bodenwert von 78.075,00 Euro (Grundstücksfläche 1.735 qm × 45,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.612.282,90 Euro (Baujahr 2018, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.085 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.479.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.479.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
1.886,48 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Montabaur-Diez festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Pohl.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pohl aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Pohl mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pohl.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Pohl.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pohl

Informieren Sie sich hier, ob Pohl eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pohl

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 2,7 % gestiegen.

Steueraufkommen Pohl

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 26.441,00 €
Gewerbesteuer 41.437,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 188.946,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.566,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 324 Einwohnern in Pohl betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 81,61 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pohl

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Pohl beträgt 375 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Pohl ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Pohl wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Pohl in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)