Grundsteuer Lollschied

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Grundsteuer in Lollschied (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Lollschied

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 266 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

475 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 301 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Lollschied mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Lollschied per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,71 %. Damit liegt der Hebesatz in Lollschied 2,66 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pohl 465 % und in Bettendorf 365 %. Die Grundsteuer in Koblenz wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Lollschied

LollschiedGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Roth 365 %
Attenhausen 385 %
Hunzel 465 %
Pohl 465 %
Singhofen 465 %
Lollschied 475 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Lollschied

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Lollschied berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 88.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 475 %
=
Grundsteuer 2025 130,32 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Lollschied kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Lollschied

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Lollschied

Für eine Eigentumswohnung mit 128 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1902, einer anteiligen Grundstücksgröße von 69 qm und einem Bodenrichtwert von 75,00 € / qm in Lollschied (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 100.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Lollschied beläuft sich damit ab 2025 auf 147,84 €.

Grundsteuerwert
100.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
475 %
= Grundsteuer
147,84 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Lollschied

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1910) auf einem Grundstück von 351 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) und einer Wohnfläche von 127 qm in Lollschied (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 98.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 145,48 €.

Grundsteuerwert
98.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
475 %
= Grundsteuer
145,48 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Lollschied

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1985) in Lollschied (Bodenrichtwert 75,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 219 qm und einer Wohnfläche von 127 qm beträgt 136.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 200,55 €.

Grundsteuerwert
136.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
475 %
= Grundsteuer
200,55 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Lollschied

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Lollschied mit einem Bodenwert von 102.975,00 Euro (Grundstücksfläche 1.373 qm × 75,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 3.544.507,80 Euro (Baujahr 2022, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.374 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.823.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.823.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
475 %
= Grundsteuer
2.418,23 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Montabaur-Diez festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Lollschied.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Lollschied aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Lollschied mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Lollschied.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Lollschied.

Aktuelles zur Grundsteuer in Lollschied

Informieren Sie sich hier, ob Lollschied eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Lollschied

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um 21,8 % gestiegen.

Steueraufkommen Lollschied

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 12.769,00 €
Gewerbesteuer 16.369,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 113.783,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 641,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 181 Einwohnern in Lollschied betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 70,55 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Lollschied

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Lollschied beträgt 475 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Lollschied ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Lollschied wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Lollschied in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)