Grundsteuer Rosenheim

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Rosenheim (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Rosenheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 530 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 226 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

530 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 762 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Rosenheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rosenheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,71 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosenheim 14,54 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Luckenbach 465 % und in Dickendorf 490 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 770 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rosenheim

RosenheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Luckenbach 465 %
Steinebach/Sieg 465 %
Dickendorf 490 %
Malberg 500 %
Rosenheim 530 %
Elkenroth 530 %
Nauroth 530 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosenheim

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Rosenheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 163.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 530 %
=
Grundsteuer 2025 268,79 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rosenheim bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Rosenheim

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rosenheim

Für eine Eigentumswohnung mit 107 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1986, einer anteiligen Grundstücksgröße von 72 qm und einem Bodenrichtwert von 49,00 € / qm in Rosenheim (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 122.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rosenheim beläuft sich damit ab 2025 auf 200,61 €.

Grundsteuerwert
122.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
200,61 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosenheim

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1988) auf einem Grundstück von 333 qm (Bodenrichtwert 46,00 €) und einer Wohnfläche von 110 qm in Rosenheim (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 147.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 241,69 €.

Grundsteuerwert
147.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
241,69 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosenheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1949) in Rosenheim (Bodenrichtwert 49,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 147 qm und einer Wohnfläche von 85 qm beträgt 67.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 111,56 €.

Grundsteuerwert
67.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
111,56 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Rosenheim

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Rosenheim mit einem Bodenwert von 106.036,00 Euro (Grundstücksfläche 2.164 qm × 49,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.367.179,44 Euro (Baujahr 1997, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.353 qm), beträgt der Grundsteuerwert 957.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
957.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
1.269,65 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Rosenheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosenheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Rosenheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rosenheim.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Rosenheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosenheim

Informieren Sie sich hier, ob Rosenheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rosenheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 35,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rosenheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 120.530,00 €
Gewerbesteuer 202.350,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 384.951,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 54.137,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 761 Einwohnern in Rosenheim betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 158,38 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosenheim

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Rosenheim beträgt 530 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Rosenheim ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Rosenheim wird den Hebesatz 2025 Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Rosenheim in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)