Grundsteuer Weinähr

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Weinähr (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Weinähr

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

398 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weinähr mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Weinähr per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Weinähr 0,81 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Obernhof 385 % und in Winden 385 %. Die Grundsteuer in Koblenz wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Weinähr

WeinährGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Holzappel 370 %
Horhausen 370 %
Obernhof 385 %
Winden 385 %
Weinähr 398 %
Nassau 418 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weinähr

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Weinähr berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 149.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 398 %
=
Grundsteuer 2025 184,45 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Weinähr berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Weinähr

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Weinähr

Für eine Eigentumswohnung mit 60 qm Wohnfläche, Baujahr 1902, einer anteiligen Grundstücksfläche von 34 qm und einem Bodenrichtwert von 17,00 € / qm in Weinähr (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 45.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Weinähr beläuft sich damit ab 2025 auf 56,51 €.

Grundsteuerwert
45.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
398 %
= Grundsteuer
56,51 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weinähr

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1985) auf einem Grundstück von 343 qm (Bodenrichtwert 17,00 €) und einer Wohnungsfläche von 134 qm in Weinähr (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 168.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 207,90 €.

Grundsteuerwert
168.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
398 %
= Grundsteuer
207,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weinähr

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1980) in Weinähr (Bodenrichtwert 75,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 265 qm und einer Wohnfläche von 164 qm beträgt 156.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 193,21 €.

Grundsteuerwert
156.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
398 %
= Grundsteuer
193,21 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Weinähr

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Weinähr mit einem Bodenwert von 14.739,00 Euro (Grundstücksfläche 867 qm × 17,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.004.176,15 Euro (Baujahr 2005, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.084 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.110.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.110.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
398 %
= Grundsteuer
1.502,61 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Montabaur-Diez festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Weinähr.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weinähr aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Weinähr mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Weinähr.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Weinähr.

Aktuelles zur Grundsteuer in Weinähr

Informieren Sie sich hier, ob Weinähr eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Weinähr

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 3,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weinähr

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 37.501,00 €
Gewerbesteuer 96.120,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 215.315,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 7.128,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 445 Einwohnern in Weinähr betrug die Grundsteuer durchschnittlich 84,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weinähr

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Weinähr beträgt 398 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Weinähr ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Weinähr wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Weinähr in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)