Grundsteuer Börrstadt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Börrstadt (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Börrstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 325 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Börrstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Börrstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Börrstadt 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Steinbach am Donnersberg 420 % und in Sippersfeld 500 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Börrstadt

BörrstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Börrstadt 400 %
Standenbühl 406 %
Göllheim 414 %
Dreisen 415 %
Steinbach am Donnersberg 420 %
Breunigweiler 465 %
Winnweiler 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Börrstadt

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Börrstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 114.300,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 141,73 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Börrstadt berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Börrstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Börrstadt

Für eine Eigentumswohnung mit 128 qm Wohnfläche, Baujahr 1978, einer anteiligen Grundstücksgröße von 74 qm und einem Bodenrichtwert von 197,00 € / qm in Börrstadt (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 122.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Börrstadt beläuft sich damit ab 2025 auf 152,02 €.

Grundsteuerwert
122.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
152,02 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Börrstadt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1968) auf einem Grundstück von 446 qm (Bodenrichtwert 85,00 €) und einer Wohnfläche von 135 qm in Börrstadt (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 132.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 164,30 €.

Grundsteuerwert
132.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
164,30 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Börrstadt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1969) in Börrstadt (Bodenrichtwert 85,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 306 qm und einer Wohnfläche von 178 qm beträgt 143.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 177,32 €.

Grundsteuerwert
143.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
177,32 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Börrstadt

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Börrstadt mit einem Bodenwert von 266.541,00 Euro (Grundstücksfläche 1.353 qm × 197,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.372.478,30 Euro (Baujahr 2015, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.041 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.715.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.715.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
2.332,80 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Börrstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Börrstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Börrstadt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Börrstadt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Börrstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Börrstadt

Informieren Sie sich hier, ob Börrstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Börrstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Börrstadt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 125.745,00 €
Gewerbesteuer 123.772,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 460.944,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 11.720,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 929 Einwohnern in Börrstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 135,36 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Börrstadt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Börrstadt beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Börrstadt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Börrstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Börrstadt in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)