Grundsteuer Buborn

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Buborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Buborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 257 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 238 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Buborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Buborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,71 %. Damit liegt der Hebesatz in Buborn 0,49 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Offenbach-Hundheim 385 % und in Herren-Sulzbach 530 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Buborn

BubornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Deimberg 385 %
Offenbach-Hundheim 385 %
Buborn 465 %
Hausweiler 465 %
Wiesweiler 510 %
Herren-Sulzbach 530 %
Grumbach 575 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Buborn

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Buborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 123.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 178,60 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Buborn kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Buborn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Buborn

Für eine Wohnung mit 129 qm Wohnfläche, Baujahr 1910, einer anteiligen Grundstücksgröße von 72 qm und einem Bodenrichtwert von 69,00 € / qm in Buborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 101.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Buborn beläuft sich damit ab 2025 auf 145,74 €.

Grundsteuerwert
101.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
145,74 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Buborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1913) auf einem Grundstück von 388 qm (Bodenrichtwert 69,00 €) und einer Wohnfläche von 115 qm in Buborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 98.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 141,27 €.

Grundsteuerwert
98.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
141,27 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Buborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1904) in Buborn (Bodenrichtwert 69,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 216 qm und einer Wohnfläche von 115 qm beträgt 82.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 118,64 €.

Grundsteuerwert
82.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
118,64 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Buborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Buborn mit einem Bodenwert von 73.968,00 Euro (Grundstücksfläche 1.072 qm × 69,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 424.850,26 Euro (Baujahr 1980, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 894 qm), beträgt der Grundsteuerwert 399.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
399.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
522,29 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Buborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Buborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Buborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Buborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Buborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Buborn

Informieren Sie sich hier, ob Buborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Buborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 20,8 % gestiegen.

Steueraufkommen Buborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 7.698,00 €
Gewerbesteuer 25.983,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 78.693,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 531,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 148 Einwohnern in Buborn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 52,01 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Buborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Buborn beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Buborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Buborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Buborn in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)