Grundsteuer Föhren

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Grundsteuer in Föhren (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Föhren

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Föhren mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Föhren per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Föhren 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Naurath 465 % und in Bekond 465 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Föhren

FöhrenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Föhren 365 %
Hetzerath 380 %
Naurath 400 %
Schweich 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Föhren

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Föhren berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 174.300,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 197,22 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Föhren kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Föhren

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Föhren

Für eine Wohnung mit 174 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1959, einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 180,00 € / qm in Föhren (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 132.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Föhren beläuft sich damit ab 2025 auf 149,81 €.

Grundsteuerwert
132.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
149,81 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Föhren

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1965) auf einem Grundstück von 329 qm (Bodenrichtwert 180,00 €) und einer Wohnfläche von 96 qm in Föhren (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 115.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 131,14 €.

Grundsteuerwert
115.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
131,14 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Föhren

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1908) in Föhren (Bodenrichtwert 180,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 348 qm und einer Wohnfläche von 178 qm beträgt 151.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 170,97 €.

Grundsteuerwert
151.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
170,97 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Föhren

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Föhren mit einem Bodenwert von 290.340,00 Euro (Grundstücksfläche 1.613 qm × 180,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 423.145,85 Euro (Baujahr 1983, Normalherstellungskosten 1.118,00 Euro, Brutto-Gundfläche 849 qm), beträgt der Grundsteuerwert 606.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
606.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
752,56 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Föhren.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Föhren aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Föhren mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Föhren.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Föhren.

Aktuelles zur Grundsteuer in Föhren

Informieren Sie sich hier, ob Föhren eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Föhren

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 4,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Föhren

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 396.915,00 €
Gewerbesteuer 3.392.730,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.440.762,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 551.664,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.995 Einwohnern in Föhren betrug die Grundsteuer durchschnittlich 132,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Föhren

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Föhren beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Föhren ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Föhren wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Föhren in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)