Grundsteuer Gemeinde Eppelborn

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Gemeinde Eppelborn (Gemeinde in Saarland).

Grundsteuer Hebesatz Gemeinde Eppelborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

470 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gemeinde Eppelborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gemeinde Eppelborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Saarland mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 439,64 %. Damit liegt der Hebesatz in Gemeinde Eppelborn 6,90 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Lebach 560 % und in Heusweiler 360 %. Die Grundsteuer in Saarbrücken wird anhand eines Hebesatzes von 520 % berechnet.

Nachbargemeinden von Gemeinde Eppelborn

Gemeinde EppelbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Marpingen 355 %
Heusweiler 360 %
Gemeinde Eppelborn 420 %
Illingen 420 %
Tholey 450 %
Lebach 560 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gemeinde Eppelborn

In Saarland berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Gemeinde Eppelborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 103.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,34 Promille
×
Hebesatz 470 %
=
Grundsteuer 2025 165,87 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Gemeinde Eppelborn ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Gemeinde Eppelborn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Gemeinde Eppelborn

Für eine Wohnung mit 70 qm Wohnfläche, Baujahr 1949, einer anteiligen Grundstücksfläche von 42 qm und einem Bodenrichtwert von 75,00 € / qm in Gemeinde Eppelborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 55.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Gemeinde Eppelborn beläuft sich damit ab 2025 auf 89,33 €.

Grundsteuerwert
55.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
89,33 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gemeinde Eppelborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2004) auf einem Grundstück von 454 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnfläche von 141 qm in Gemeinde Eppelborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 267.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 426,83 €.

Grundsteuerwert
267.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
426,83 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gemeinde Eppelborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1959) in Gemeinde Eppelborn (Bodenrichtwert 80,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 323 qm und einer Wohnfläche von 205 qm beträgt 140.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 224,68 €.

Grundsteuerwert
140.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
224,68 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Gemeinde Eppelborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Gemeinde Eppelborn mit einem Bodenwert von 77.625,00 Euro (Grundstücksfläche 1.035 qm × 75,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.250.600,60 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.150 qm), beträgt der Grundsteuerwert 863.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
863.300,00 €
× Steuermesszahl
0,64 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
2.320,54 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Neunkirchen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gemeinde Eppelborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gemeinde Eppelborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Gemeinde Eppelborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gemeinde Eppelborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Gemeinde Eppelborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gemeinde Eppelborn

Informieren Sie sich hier, ob Gemeinde Eppelborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gemeinde Eppelborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 11,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Gemeinde Eppelborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.776.482,00 €
Gewerbesteuer 3.989.867,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 7.168.974,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 543.729,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 16.530 Einwohnern in Gemeinde Eppelborn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 107,47 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gemeinde Eppelborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Gemeinde Eppelborn beträgt 470 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Gemeinde Eppelborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Gemeinde Eppelborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Gemeinde Eppelborn in Saarland liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)