Grundsteuer Nußbaum

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Nußbaum (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Nußbaum

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 369 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 448 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Nußbaum mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Nußbaum per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,71 %. Damit liegt der Hebesatz in Nußbaum 0,49 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Meddersheim 465 % und in Monzingen 465 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Nußbaum

NußbaumGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Nußbaum 465 %
Bad Sobernheim 465 %
Bockenau 465 %
Daubach 465 %
Meddersheim 465 %
Monzingen 465 %
Waldböckelheim 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Nußbaum

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Nußbaum berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 91.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 132,04 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Nußbaum berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Nußbaum

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Nußbaum

Für eine Wohnung mit 82 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1901, einer anteiligen Grundstücksgröße von 50 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Nußbaum (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 65.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Nußbaum beläuft sich damit ab 2025 auf 94,42 €.

Grundsteuerwert
65.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
94,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Nußbaum

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1969) auf einem Grundstück von 533 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) und einer Wohnungsfläche von 203 qm in Nußbaum (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 183.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 263,79 €.

Grundsteuerwert
183.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
263,79 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Nußbaum

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1969) in Nußbaum (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 187 qm und einer Wohnfläche von 118 qm beträgt 100.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 145,30 €.

Grundsteuerwert
100.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
145,30 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Nußbaum

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Nußbaum mit einem Bodenwert von 157.410,00 Euro (Grundstücksfläche 1.166 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 415.171,37 Euro (Baujahr 1984, Normalherstellungskosten 1.118,00 Euro, Brutto-Gundfläche 833 qm), beträgt der Grundsteuerwert 486.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
486.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
631,98 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Nußbaum.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Nußbaum aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Nußbaum mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Nußbaum.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Nußbaum.

Aktuelles zur Grundsteuer in Nußbaum

Informieren Sie sich hier, ob Nußbaum eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Nußbaum

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um 21,7 % gestiegen.

Steueraufkommen Nußbaum

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 54.846,00 €
Gewerbesteuer 107.305,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 224.451,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 44.572,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 465 Einwohnern in Nußbaum betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 117,95 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Nußbaum

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Nußbaum beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Nußbaum ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Nußbaum wird den Hebesatz 2025 Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Nußbaum in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)