Grundsteuer Olsbrücken

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Olsbrücken (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Olsbrücken

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

550 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Olsbrücken mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Olsbrücken per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Olsbrücken 39,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Sulzbachtal 450 % und in Frankelbach 450 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Olsbrücken

OlsbrückenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kreimbach-Kaulbach 385 %
Niederkirchen 440 %
Olsbrücken 450 %
Frankelbach 450 %
Hirschhorn/Pfalz 450 %
Mehlbach 450 %
Schallodenbach 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Olsbrücken

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Olsbrücken berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 98.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 550 %
=
Grundsteuer 2025 167,77 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Olsbrücken ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Olsbrücken

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Olsbrücken

Für eine Eigentumswohnung mit 105 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1968, einer anteiligen Grundstücksfläche von 54 qm und einem Bodenrichtwert von 100,00 € / qm in Olsbrücken (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 81.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Olsbrücken beläuft sich damit ab 2025 auf 138,96 €.

Grundsteuerwert
81.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
138,96 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Olsbrücken

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1939) auf einem Grundstück von 316 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) und einer Wohnfläche von 124 qm in Olsbrücken (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 106.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 180,90 €.

Grundsteuerwert
106.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
180,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Olsbrücken

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1946) in Olsbrücken (Bodenrichtwert 197,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 351 qm und einer Wohnfläche von 209 qm beträgt 173.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 295,31 €.

Grundsteuerwert
173.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
295,31 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Olsbrücken

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Olsbrücken mit einem Bodenwert von 200.600,00 Euro (Grundstücksfläche 2.006 qm × 100,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 625.307,46 Euro (Baujahr 1983, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.433 qm), beträgt der Grundsteuerwert 578.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
578.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
884,48 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Olsbrücken.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Olsbrücken aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Olsbrücken mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Olsbrücken.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Olsbrücken.

Aktuelles zur Grundsteuer in Olsbrücken

Informieren Sie sich hier, ob Olsbrücken eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Olsbrücken

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 22,2 % gestiegen.

Steueraufkommen Olsbrücken

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 176.547,00 €
Gewerbesteuer 136.220,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 528.009,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 13.409,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.046 Einwohnern in Olsbrücken betrug die Grundsteuer durchschnittlich 168,78 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Olsbrücken

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Olsbrücken beträgt 550 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Olsbrücken ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Olsbrücken wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Olsbrücken in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)