Grundsteuer Puderbach

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Puderbach (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Puderbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

420 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Puderbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Puderbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Puderbach 6,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Steimel 365 % und in Raubach 365 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Puderbach

PuderbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Harschbach 365 %
Niederwambach 365 %
Raubach 365 %
Steimel 365 %
Woldert 365 %
Döttesfeld 390 %
Puderbach 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Puderbach

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Puderbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 91.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 420 %
=
Grundsteuer 2025 119,26 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Puderbach kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Puderbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Puderbach

Für eine Wohnung mit 85 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1953, einer anteiligen Grundstücksfläche von 57 qm und einem Bodenrichtwert von 30,00 € / qm in Puderbach (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 67.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Puderbach beläuft sich damit ab 2025 auf 88,15 €.

Grundsteuerwert
67.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
88,15 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Puderbach

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1958) auf einem Grundstück von 335 qm (Bodenrichtwert 80,00 €) und einer Wohnungsfläche von 104 qm in Puderbach (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 97.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 127,34 €.

Grundsteuerwert
97.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
127,34 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Puderbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1965) in Puderbach (Bodenrichtwert 110,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 204 qm und einer Wohnfläche von 118 qm beträgt 93.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 121,35 €.

Grundsteuerwert
93.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
121,35 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Puderbach

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Puderbach mit einem Bodenwert von 33.510,00 Euro (Grundstücksfläche 1.117 qm × 30,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.953.348,13 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.118 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.192.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.192.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
1.702,30 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Neuwied festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Puderbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Puderbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Puderbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Puderbach.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Puderbach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Puderbach

Informieren Sie sich hier, ob Puderbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Puderbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 15,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Puderbach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 404.393,00 €
Gewerbesteuer 660.269,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.057.472,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 148.844,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.396 Einwohnern in Puderbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 168,78 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Puderbach

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Puderbach beträgt 420 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Puderbach ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Puderbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Puderbach in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)