Grundsteuer Steimel

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Steimel (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Steimel

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steimel mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steimel per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Steimel 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Puderbach 420 % und in Woldert 365 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steimel

SteimelGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Steimel 365 %
Niederwambach 365 %
Oberdreis 365 %
Ratzert 365 %
Rodenbach bei Puderbach 365 %
Woldert 365 %
Puderbach 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steimel

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Steimel berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 94.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 107,04 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Steimel ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Steimel

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Steimel

Für eine Eigentumswohnung mit 132 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1958, einer anteiligen Grundstücksfläche von 87 qm und einem Bodenrichtwert von 98,00 € / qm in Steimel (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 98.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Steimel beläuft sich damit ab 2025 auf 111,23 €.

Grundsteuerwert
98.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
111,23 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steimel

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1922) auf einem Grundstück von 353 qm (Bodenrichtwert 60,00 €) und einer Wohnungsfläche von 130 qm in Steimel (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 105.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 119,15 €.

Grundsteuerwert
105.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
119,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steimel

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2003) in Steimel (Bodenrichtwert 60,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 248 qm und einer Wohnfläche von 157 qm beträgt 271.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 306,64 €.

Grundsteuerwert
271.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
306,64 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Steimel

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Steimel mit einem Bodenwert von 96.334,00 Euro (Grundstücksfläche 983 qm × 98,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 730.881,38 Euro (Baujahr 1988, Normalherstellungskosten 1.334,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.229 qm), beträgt der Grundsteuerwert 579.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
579.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
718,54 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Neuwied festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steimel.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steimel aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Steimel mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Steimel.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Steimel.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steimel

Informieren Sie sich hier, ob Steimel eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Steimel

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Steimel

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 164.647,00 €
Gewerbesteuer 139.868,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 555.002,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 17.322,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.297 Einwohnern in Steimel betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 126,94 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steimel

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Steimel beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Steimel ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Steimel wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Steimel in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)