Grundsteuer Scharfbillig

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Scharfbillig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Scharfbillig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Scharfbillig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Scharfbillig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Scharfbillig 13,98 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Sülm 470 % und in Röhl 500 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Scharfbillig

ScharfbilligGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Eßlingen 370 %
Oberstedem 400 %
Scharfbillig 450 %
Sülm 470 %
Bitburg 500 %
Röhl 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Scharfbillig

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Scharfbillig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 198.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 450 %
=
Grundsteuer 2025 276,49 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Scharfbillig kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Scharfbillig

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Scharfbillig

Für eine Eigentumswohnung mit 188 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1993, einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 269,00 € / qm in Scharfbillig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 236.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Scharfbillig beläuft sich damit ab 2025 auf 330,06 €.

Grundsteuerwert
236.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
330,06 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Scharfbillig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1984) auf einem Grundstück von 395 qm (Bodenrichtwert 85,00 €) und einer Wohnfläche von 152 qm in Scharfbillig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 199.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 277,74 €.

Grundsteuerwert
199.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
277,74 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Scharfbillig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1908) in Scharfbillig (Bodenrichtwert 269,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 192 qm und einer Wohnfläche von 128 qm beträgt 115.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 161,40 €.

Grundsteuerwert
115.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
161,40 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Scharfbillig

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Scharfbillig mit einem Bodenwert von 227.574,00 Euro (Grundstücksfläche 846 qm × 269,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.058.274,57 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.209 qm), beträgt der Grundsteuerwert 964.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
964.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
1.475,37 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Scharfbillig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Scharfbillig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Scharfbillig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Scharfbillig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Scharfbillig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Scharfbillig

Informieren Sie sich hier, ob Scharfbillig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Scharfbillig

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 12,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Scharfbillig

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 31.750,00 €
Gewerbesteuer 55.178,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 46.094,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 11.337,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 91 Einwohnern in Scharfbillig betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 348,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Scharfbillig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Scharfbillig beträgt 450 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Scharfbillig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Scharfbillig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Scharfbillig in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)