Grundsteuer Scharfbillig
Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Scharfbillig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
Grundsteuer Hebesatz Scharfbillig
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Grundsteuer | Hebesatz | Erläuterungen |
---|---|---|
Grundsteuer A | 450 Prozent (2022) | |
Grundsteuer B |
450 Prozent (2022) |
|
Grundsteuer C | Frühestens ab 2025 |
Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Scharfbillig mitteilen.
GEMEINDERAT SCHARFBILLIG (Trierischer Volksfreund)
Gut zu wissen:
Den Hebesatz legt die Gemeinde Scharfbillig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.
Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Scharfbillig 13,98 % über dem Durchschnitt. Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Sülm 470 % und in Röhl 500 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.
Nachbargemeinden von Scharfbillig
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Ranking 2022
Gemeinde | Grundsteuer B |
---|---|
Eßlingen | 370 % |
Oberstedem | 400 % |
Scharfbillig | 450 % |
Sülm | 470 % |
Bitburg | 500 % |
Röhl | 500 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Berechnungsbeispiel
Grundsteuer berechnen Scharfbillig
In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:
Grundsteuer Scharfbillig berechnen | Beispiel Einfamilienhaus |
---|---|
Grundsteuerwert | 198.200,00 Euro |
× | |
Grundsteuermesszahl | 0,31 Promille |
× | |
Hebesatz | 450 % |
= | |
Grundsteuer 2025 | 276,49 Euro |
Wie sich der Grundsteuerwert in Scharfbillig kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.
Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
---|---|
Beispiele
Grundsteuer Eigentumswohnung Scharfbillig
Für eine Eigentumswohnung mit 188 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1993, einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 269,00 € / qm in Scharfbillig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 236.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Scharfbillig beläuft sich damit ab 2025 auf 330,06 €.
Grundsteuerwert
236.600,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
330,06 € |
Grundsteuer Einfamilienhaus Scharfbillig
Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1984) auf einem Grundstück von 395 qm (Bodenrichtwert 85,00 €) und einer Wohnfläche von 152 qm in Scharfbillig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 199.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 277,74 €.
Grundsteuerwert
199.100,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
277,74 € |
Grundsteuer Zweifamilienhaus Scharfbillig
Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1908) in Scharfbillig (Bodenrichtwert 269,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 192 qm und einer Wohnfläche von 128 qm beträgt 115.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 161,40 €.
Grundsteuerwert
115.700,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
161,40 € |
Grundsteuer Geschäftsgrundstück Scharfbillig
Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Scharfbillig mit einem Bodenwert von 227.574,00 Euro (Grundstücksfläche 846 qm × 269,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.058.274,57 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.209 qm), beträgt der Grundsteuerwert 964.300,00 Euro.
Grundsteuerwert
964.300,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,34 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
1.475,37 € |
Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Scharfbillig.
Zuständigkeiten
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Bitburg-PrümKölner Straße 20, 54634 Bitburg
Postfach 1252, 54622 Bitburg
Zuständige Gemeinde:
Scharfbillig
54634 Bitburg
http://www.bitburgerland.de
Tools zur Bescheidprüfung
Bodenrichtwert
Aktuelles zur Grundsteuer in Scharfbillig
Informieren Sie sich hier, ob Scharfbillig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant
-
- Trierischer Volksfreund: GEMEINDERAT SCHARFBILLIG
- Trierischer Volksfreund: Scharfbillig - Infrastruktur | Verbandsgemeinde Bitburger Land
Stand vom 20.03.2024
Erhöhung:
Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 12,5 % gestiegen.
Steueraufkommen
Scharfbillig
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
Ausgewählte Steuerarten
Steuerart | Betrag (2022) |
---|---|
Grundsteuer A und B | 31.750,00 € |
Gewerbesteuer | 55.178,00 € |
Einkommensteuer (Anteil) | 46.094,00 € |
Umsatzsteuer (Anteil) | 11.337,00 € |
Weitere | Nicht bekannt |
Gut zu wissen:
Bei 91 Einwohnern in Scharfbillig betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 348,90 Euro pro Kopf.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Scharfbillig
Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)
-
Größere Gemeinden in der Nähe
Trier 550 % Merzig 415 % Wittlich 380 % Konz 420 % Losheim am See 430 % Mettlach 430 % Daun 450 % Schweich 400 % Gerolstein 425 % -
Gemeinden in der Nähe
Sülm 470 % Röhl 500 % Trimport 450 % Eßlingen 370 % Idenheim 450 % Dahlem 400 % Oberstedem 400 % Hüttingen an der Kyll 450 % Bitburg 500 %