Grundsteuer Sitters

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Sitters (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Sitters

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

500 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Sitters mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sitters per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Sitters 26,64 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Obermoschel 500 % und in Schiersfeld 500 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sitters

SittersGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Unkenbach 365 %
Alsenz 420 %
Niedermoschel 420 %
Sitters 500 %
Obermoschel 500 %
Schiersfeld 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sitters

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sitters berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 154.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 500 %
=
Grundsteuer 2025 239,48 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sitters bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sitters

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Sitters

Für eine Wohnung mit 210 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1957, einer anteiligen Grundstücksfläche von 119 qm und einem Bodenrichtwert von 197,00 € / qm in Sitters (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 161.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sitters beläuft sich damit ab 2025 auf 249,86 €.

Grundsteuerwert
161.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
249,86 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sitters

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1907) auf einem Grundstück von 304 qm (Bodenrichtwert 197,00 €) und einer Wohnungsfläche von 108 qm in Sitters (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 114.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 177,48 €.

Grundsteuerwert
114.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
177,48 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sitters

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1908) in Sitters (Bodenrichtwert 197,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 285 qm und einer Wohnfläche von 184 qm beträgt 152.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 236,22 €.

Grundsteuerwert
152.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
236,22 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sitters

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Sitters mit einem Bodenwert von 307.123,00 Euro (Grundstücksfläche 1.559 qm × 197,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 808.641,16 Euro (Baujahr 1990, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.418 qm), beträgt der Grundsteuerwert 836.800,00 Euro.

Grundsteuerwert
836.800,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
1.422,55 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Sitters.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sitters aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Sitters mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sitters.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sitters.

Aktuelles zur Grundsteuer in Sitters

Informieren Sie sich hier, ob Sitters eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Sitters

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 35,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Sitters

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 8.169,00 €
Gewerbesteuer 2.461,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 46.717,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.774,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 94 Einwohnern in Sitters betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 86,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sitters

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sitters beträgt 500 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sitters ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sitters wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sitters in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)