Grundsteuer Sörgenloch

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Grundsteuer in Sörgenloch (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Sörgenloch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 535 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 355 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Sörgenloch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sörgenloch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Sörgenloch 0,50 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Nieder-Olm 465 % und in Zornheim 465 %. Die Grundsteuer in Mainz wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sörgenloch

SörgenlochGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Sörgenloch 465 %
Hahnheim 465 %
Nieder-Olm 465 %
Udenheim 465 %
Zornheim 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sörgenloch

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sörgenloch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 273.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 393,82 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sörgenloch kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sörgenloch

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Sörgenloch

Für eine Wohnung mit 132 qm Wohnfläche, Baujahr 1936, einer anteiligen Grundstücksgröße von 92 qm und einem Bodenrichtwert von 1.352,00 € / qm in Sörgenloch (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 187.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sörgenloch beläuft sich damit ab 2025 auf 269,99 €.

Grundsteuerwert
187.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
269,99 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sörgenloch

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1979) auf einem Grundstück von 268 qm (Bodenrichtwert 350,00 €) und einer Wohnfläche von 81 qm in Sörgenloch (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 158.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 228,19 €.

Grundsteuerwert
158.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
228,19 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sörgenloch

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1993) in Sörgenloch (Bodenrichtwert 320,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 191 qm und einer Wohnfläche von 122 qm beträgt 204.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 295,08 €.

Grundsteuerwert
204.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
295,08 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sörgenloch

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Sörgenloch mit einem Bodenwert von 2.176.720,00 Euro (Grundstücksfläche 1.610 qm × 1.352,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.459.396,53 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.342 qm), beträgt der Grundsteuerwert 2.545.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
2.545.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
3.158,60 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bingen-Alzey festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Sörgenloch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sörgenloch aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Sörgenloch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sörgenloch.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sörgenloch.

Aktuelles zur Grundsteuer in Sörgenloch

Informieren Sie sich hier, ob Sörgenloch eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Sörgenloch

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 27,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Sörgenloch

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 143.158,00 €
Gewerbesteuer 84.434,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 842.988,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 45.110,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.250 Einwohnern in Sörgenloch betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 114,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sörgenloch

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sörgenloch beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sörgenloch ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sörgenloch wird den Hebesatz 2025 Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sörgenloch in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)