Grundsteuer Klein-Winternheim

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Klein-Winternheim (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Klein-Winternheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Klein-Winternheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Klein-Winternheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Klein-Winternheim 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ober-Olm 465 % und in Nieder-Olm 465 %. Die Grundsteuer in Mainz wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Klein-Winternheim

Klein-WinternheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Klein-Winternheim 365 %
Ober-Olm 365 %
Mainz 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Klein-Winternheim

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Klein-Winternheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 230.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 260,36 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Klein-Winternheim kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Klein-Winternheim

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Klein-Winternheim

Für eine Wohnung mit 62 qm Wohnfläche, Baujahr 1998, einer anteiligen Grundstücksfläche von 40 qm und einem Bodenrichtwert von 350,00 € / qm in Klein-Winternheim (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 108.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Klein-Winternheim beläuft sich damit ab 2025 auf 123,22 €.

Grundsteuerwert
108.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
123,22 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Klein-Winternheim

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1958) auf einem Grundstück von 253 qm (Bodenrichtwert 460,00 €) und einer Wohnfläche von 80 qm in Klein-Winternheim (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 158.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 179,23 €.

Grundsteuerwert
158.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
179,23 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Klein-Winternheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1958) in Klein-Winternheim (Bodenrichtwert 220,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 209 qm und einer Wohnfläche von 110 qm beträgt 122.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 138,38 €.

Grundsteuerwert
122.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
138,38 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Klein-Winternheim

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Klein-Winternheim mit einem Bodenwert von 701.400,00 Euro (Grundstücksfläche 2.004 qm × 350,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.544.771,29 Euro (Baujahr 2010, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.179 qm), beträgt der Grundsteuerwert 2.272.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
2.272.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
2.819,92 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bingen-Alzey festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Klein-Winternheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Klein-Winternheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Klein-Winternheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Klein-Winternheim.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Klein-Winternheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Klein-Winternheim

Informieren Sie sich hier, ob Klein-Winternheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Klein-Winternheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Klein-Winternheim

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 469.322,00 €
Gewerbesteuer 4.315.679,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.685.311,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 250.539,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.630 Einwohnern in Klein-Winternheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 129,29 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Klein-Winternheim

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Klein-Winternheim beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Klein-Winternheim ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Klein-Winternheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Klein-Winternheim in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)