Grundsteuer Sprendlingen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Sprendlingen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Sprendlingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Sprendlingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sprendlingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Sprendlingen 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Zotzenheim 365 % und in Badenheim 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sprendlingen

SprendlingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gau-Bickelheim 365 %
Ober-Hilbersheim 365 %
Sankt Johann 365 %
Welgesheim 365 %
Zotzenheim 365 %
Pfaffen-Schwabenheim 390 %
Sprendlingen 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sprendlingen

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sprendlingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 129.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 159,96 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sprendlingen berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sprendlingen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Sprendlingen

Für eine Wohnung mit 136 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1949, einer anteiligen Grundstücksfläche von 70 qm und einem Bodenrichtwert von 145,00 € / qm in Sprendlingen (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 126.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sprendlingen beläuft sich damit ab 2025 auf 156,49 €.

Grundsteuerwert
126.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
156,49 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sprendlingen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1973) auf einem Grundstück von 215 qm (Bodenrichtwert 140,00 €) und einer Wohnfläche von 81 qm in Sprendlingen (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 116.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 144,46 €.

Grundsteuerwert
116.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
144,46 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sprendlingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1964) in Sprendlingen (Bodenrichtwert 140,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 205 qm und einer Wohnfläche von 107 qm beträgt 108.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 133,92 €.

Grundsteuerwert
108.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
133,92 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sprendlingen

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Sprendlingen mit einem Bodenwert von 172.985,00 Euro (Grundstücksfläche 1.193 qm × 145,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.926.153,71 Euro (Baujahr 2019, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.194 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.859.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.859.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
2.528,80 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Sprendlingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sprendlingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Sprendlingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sprendlingen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sprendlingen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Sprendlingen

Informieren Sie sich hier, ob Sprendlingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Sprendlingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Sprendlingen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 566.117,00 €
Gewerbesteuer 3.508.704,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.115.567,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 321.634,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.248 Einwohnern in Sprendlingen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 133,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sprendlingen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sprendlingen beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sprendlingen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sprendlingen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sprendlingen in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)