Grundsteuer Starkenburg
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Starkenburg (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
Grundsteuer Hebesatz Starkenburg
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Grundsteuer | Hebesatz | Erläuterungen |
---|---|---|
Grundsteuer A | 360 Prozent (2022) | |
Grundsteuer B |
450 Prozent (2022) |
|
Grundsteuer C | Frühestens ab 2025 |
Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Starkenburg mitteilen.
Gut zu wissen:
Den Hebesatz legt die Gemeinde Starkenburg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.
Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Starkenburg 13,98 % über dem Durchschnitt. Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Traben-Trarbach 500 % und in Enkirch 470 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.
Nachbargemeinden von Starkenburg
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Ranking 2022
Gemeinde | Grundsteuer B |
---|---|
Starkenburg | 450 % |
Enkirch | 470 % |
Traben-Trarbach | 500 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Berechnungsbeispiel
Grundsteuer berechnen Starkenburg
In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:
Grundsteuer Starkenburg berechnen | Beispiel Einfamilienhaus |
---|---|
Grundsteuerwert | 152.900,00 Euro |
× | |
Steuermesszahl | 0,31 Promille |
× | |
Hebesatz | 450 % |
= | |
Grundsteuer 2025 | 213,30 Euro |
Wie sich der Grundsteuerwert in Starkenburg kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.
Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
---|---|
Beispiele
Grundsteuer Eigentumswohnung Starkenburg
Für eine Eigentumswohnung mit 91 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1970, einer anteiligen Grundstücksgröße von 57 qm und einem Bodenrichtwert von 69,00 € / qm in Starkenburg (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 80.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Starkenburg beläuft sich damit ab 2025 auf 112,86 €.
Grundsteuerwert
80.900,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
112,86 € |
Grundsteuer Einfamilienhaus Starkenburg
Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1909) auf einem Grundstück von 415 qm (Bodenrichtwert 25,00 €) und einer Wohnfläche von 137 qm in Starkenburg (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 103.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 144,38 €.
Grundsteuerwert
103.500,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
144,38 € |
Grundsteuer Zweifamilienhaus Starkenburg
Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1969) in Starkenburg (Bodenrichtwert 25,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 294 qm und einer Wohnfläche von 189 qm beträgt 140.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 195,58 €.
Grundsteuerwert
140.200,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
195,58 € |
Grundsteuer Geschäftsgrundstück Starkenburg
Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Starkenburg mit einem Bodenwert von 111.228,00 Euro (Grundstücksfläche 1.612 qm × 69,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 586.513,09 Euro (Baujahr 1990, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.008 qm), beträgt der Grundsteuerwert 523.300,00 Euro.
Grundsteuerwert
523.300,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,34 ‰ |
× |
Hebesatz
450 % |
= |
Grundsteuer
800,64 € |
Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wittlich festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Starkenburg.
Zuständigkeiten
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt WittlichUnterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich
Postfach 1240, 54502 Wittlich
Zuständige Gemeinde:
Starkenburg
56841 Traben-Trarbach
http://www.starkenburg-mosel.de
Tools zur Bescheidprüfung
Bodenrichtwert Grundsteuer
Aktuelles zur Grundsteuer in Starkenburg
Informieren Sie sich hier, ob Starkenburg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant
-
- Trierischer Volksfreund: Infos zur Gemeinde | Gemeinde Stangheck
Erhöhung:
Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 18,4 % gestiegen.
Steueraufkommen
Starkenburg
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
Einzelne Steuerarten
Steuerart | Betrag (2022) |
---|---|
Grundsteuer A und B | 30.758,00 € |
Gewerbesteuer | 27.896,00 € |
Einkommensteuer (Anteil) | 91.358,00 € |
Umsatzsteuer (Anteil) | 3.219,00 € |
Weitere | Nicht bekannt |
Gut zu wissen:
Bei 240 Einwohnern in Starkenburg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 128,16 Euro pro Kopf.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Starkenburg
Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)
-
Größere Gemeinden in der Nähe
Idar-Oberstein 290 % St. Wendel 350 % Mayen 535 % Wittlich 380 % Wadern 440 % Tholey 450 % Morbach 365 % Nohfelden 360 % Mendig 460 %