Grundsteuer Starkenburg

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Starkenburg (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Starkenburg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Starkenburg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Starkenburg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Starkenburg 13,98 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Traben-Trarbach 500 % und in Enkirch 470 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Starkenburg

StarkenburgGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Starkenburg 450 %
Enkirch 470 %
Traben-Trarbach 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Starkenburg

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Starkenburg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 152.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 450 %
=
Grundsteuer 2025 213,30 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Starkenburg kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Starkenburg

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Starkenburg

Für eine Eigentumswohnung mit 91 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1970, einer anteiligen Grundstücksgröße von 57 qm und einem Bodenrichtwert von 69,00 € / qm in Starkenburg (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 80.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Starkenburg beläuft sich damit ab 2025 auf 112,86 €.

Grundsteuerwert
80.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
112,86 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Starkenburg

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1909) auf einem Grundstück von 415 qm (Bodenrichtwert 25,00 €) und einer Wohnfläche von 137 qm in Starkenburg (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 103.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 144,38 €.

Grundsteuerwert
103.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
144,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Starkenburg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1969) in Starkenburg (Bodenrichtwert 25,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 294 qm und einer Wohnfläche von 189 qm beträgt 140.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 195,58 €.

Grundsteuerwert
140.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
195,58 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Starkenburg

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Starkenburg mit einem Bodenwert von 111.228,00 Euro (Grundstücksfläche 1.612 qm × 69,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 586.513,09 Euro (Baujahr 1990, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.008 qm), beträgt der Grundsteuerwert 523.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
523.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
800,64 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wittlich festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Starkenburg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Starkenburg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Starkenburg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Starkenburg.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Starkenburg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Starkenburg

Informieren Sie sich hier, ob Starkenburg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Starkenburg

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 18,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Starkenburg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 30.758,00 €
Gewerbesteuer 27.896,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 91.358,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.219,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 240 Einwohnern in Starkenburg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 128,16 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Starkenburg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Starkenburg beträgt 450 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Starkenburg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Starkenburg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Starkenburg in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)