Grundsteuer Waldhof-Falkenstein

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Waldhof-Falkenstein (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Waldhof-Falkenstein

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 500 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

500 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Waldhof-Falkenstein mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Waldhof-Falkenstein per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Waldhof-Falkenstein 26,64 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rodershausen 500 % und in Bauler 365 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Waldhof-Falkenstein

Waldhof-FalkensteinGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Bauler 365 %
Waldhof-Falkenstein 500 %
Keppeshausen 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Waldhof-Falkenstein

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Waldhof-Falkenstein berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 144.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 500 %
=
Grundsteuer 2025 224,28 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Waldhof-Falkenstein ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Waldhof-Falkenstein

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Waldhof-Falkenstein

Für eine Wohnung mit 134 qm Wohnfläche, Baujahr 1980, einer anteiligen Grundstücksgröße von 87 qm und einem Bodenrichtwert von 50,00 € / qm in Waldhof-Falkenstein (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 134.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Waldhof-Falkenstein beläuft sich damit ab 2025 auf 208,63 €.

Grundsteuerwert
134.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
208,63 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Waldhof-Falkenstein

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2003) auf einem Grundstück von 300 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) und einer Wohnfläche von 100 qm in Waldhof-Falkenstein (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 193.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 299,15 €.

Grundsteuerwert
193.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
299,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Waldhof-Falkenstein

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2004) in Waldhof-Falkenstein (Bodenrichtwert 50,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 274 qm und einer Wohnfläche von 142 qm beträgt 246.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 382,23 €.

Grundsteuerwert
246.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
382,23 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Waldhof-Falkenstein

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Waldhof-Falkenstein mit einem Bodenwert von 102.550,00 Euro (Grundstücksfläche 2.051 qm × 50,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.835.637,97 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.465 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.162.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.162.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
1.976,95 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Waldhof-Falkenstein.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Waldhof-Falkenstein aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Waldhof-Falkenstein mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Waldhof-Falkenstein.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Waldhof-Falkenstein.

Aktuelles zur Grundsteuer in Waldhof-Falkenstein

Informieren Sie sich hier, ob Waldhof-Falkenstein eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Waldhof-Falkenstein

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 11,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Waldhof-Falkenstein

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 7.621,00 €
Gewerbesteuer 286,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.229,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 79,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 21 Einwohnern in Waldhof-Falkenstein betrug die Grundsteuer durchschnittlich 362,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Waldhof-Falkenstein

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Waldhof-Falkenstein beträgt 500 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Waldhof-Falkenstein ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Waldhof-Falkenstein wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Waldhof-Falkenstein in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)