Grundsteuer Welschbillig

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Welschbillig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Welschbillig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

425 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Welschbillig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Welschbillig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Welschbillig 7,65 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Idesheim 370 % und in Idenheim 450 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Welschbillig

WelschbilligGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dahlem 400 %
Ralingen 400 %
Newel 410 %
Welschbillig 425 %
Eisenach 450 %
Idenheim 450 %
Kordel 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Welschbillig

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Welschbillig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 120.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 425 %
=
Grundsteuer 2025 159,15 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Welschbillig kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Welschbillig

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Welschbillig

Für eine Eigentumswohnung mit 90 qm Wohnfläche, Baujahr 1982, einer anteiligen Grundstücksgröße von 46 qm und einem Bodenrichtwert von 120,00 € / qm in Welschbillig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 106.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Welschbillig beläuft sich damit ab 2025 auf 139,79 €.

Grundsteuerwert
106.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
139,79 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Welschbillig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1949) auf einem Grundstück von 336 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) und einer Wohnungsfläche von 108 qm in Welschbillig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 105.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 138,60 €.

Grundsteuerwert
105.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
138,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Welschbillig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1991) in Welschbillig (Bodenrichtwert 110,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 205 qm und einer Wohnfläche von 129 qm beträgt 160.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 210,80 €.

Grundsteuerwert
160.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
210,80 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Welschbillig

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Welschbillig mit einem Bodenwert von 217.920,00 Euro (Grundstücksfläche 1.816 qm × 120,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.440.811,58 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.397 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.728.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.728.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
2.497,09 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Welschbillig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Welschbillig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Welschbillig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Welschbillig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Welschbillig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Welschbillig

Informieren Sie sich hier, ob Welschbillig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Welschbillig

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 6,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Welschbillig

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 267.490,00 €
Gewerbesteuer 329.999,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 955.940,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 109.267,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.612 Einwohnern in Welschbillig betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 102,41 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Welschbillig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Welschbillig beträgt 425 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Welschbillig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Welschbillig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Welschbillig in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)