Grundsteuer Willroth

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Willroth (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Willroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 490 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 245 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

550 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 727 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Willroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Willroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Willroth 18,87 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberhonnefeld-Gierend 465 % und in Oberraden 465 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Willroth

WillrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Linkenbach 465 %
Oberhonnefeld-Gierend 465 %
Horhausen 490 %
Krunkel 520 %
Willroth 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Willroth

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Willroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 168.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 550 %
=
Grundsteuer 2025 286,44 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Willroth berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Willroth

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Willroth

Für eine Eigentumswohnung mit 204 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1938, einer anteiligen Grundstücksfläche von 124 qm und einem Bodenrichtwert von 49,00 € / qm in Willroth (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 159.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Willroth beläuft sich damit ab 2025 auf 271,09 €.

Grundsteuerwert
159.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
271,09 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Willroth

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1959) auf einem Grundstück von 285 qm (Bodenrichtwert 80,00 €) und einer Wohnungsfläche von 112 qm in Willroth (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 102.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 174,25 €.

Grundsteuerwert
102.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
174,25 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Willroth

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2005) in Willroth (Bodenrichtwert 116,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 316 qm und einer Wohnfläche von 164 qm beträgt 291.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 496,84 €.

Grundsteuerwert
291.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
496,84 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Willroth

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Willroth mit einem Bodenwert von 37.289,00 Euro (Grundstücksfläche 761 qm × 49,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.187.354,42 Euro (Baujahr 1999, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.088 qm), beträgt der Grundsteuerwert 796.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
796.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
1.326,14 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Willroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Willroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Willroth mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Willroth.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Willroth.

Grundsteuer Hebesatz Willroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um 12,2 % gestiegen.

Steueraufkommen Willroth

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 190.353,00 €
Gewerbesteuer 328.089,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 383.912,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 65.547,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 915 Einwohnern in Willroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 208,04 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Willroth

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Willroth beträgt 550 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Willroth ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Willroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Willroth in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)