Grundsteuer Straßenhaus

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Straßenhaus (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Straßenhaus

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Straßenhaus mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Straßenhaus per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Straßenhaus 0,50 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberhonnefeld-Gierend 465 % und in Oberraden 465 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Straßenhaus

StraßenhausGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Hardert 365 %
Hümmerich 365 %
Urbach 365 %
Straßenhaus 465 %
Breitscheid 465 %
Kurtscheid 465 %
Oberhonnefeld-Gierend 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Straßenhaus

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Straßenhaus berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 177.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 255,72 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Straßenhaus kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Straßenhaus

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Straßenhaus

Für eine Wohnung mit 173 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1975, einer anteiligen Grundstücksfläche von 105 qm und einem Bodenrichtwert von 115,00 € / qm in Straßenhaus (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 155.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Straßenhaus beläuft sich damit ab 2025 auf 224,44 €.

Grundsteuerwert
155.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
224,44 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Straßenhaus

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1967) auf einem Grundstück von 410 qm (Bodenrichtwert 85,00 €) und einer Wohnungsfläche von 147 qm in Straßenhaus (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 137.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 198,64 €.

Grundsteuerwert
137.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
198,64 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Straßenhaus

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1971) in Straßenhaus (Bodenrichtwert 125,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 329 qm und einer Wohnfläche von 176 qm beträgt 155.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 224,44 €.

Grundsteuerwert
155.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
224,44 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Straßenhaus

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Straßenhaus mit einem Bodenwert von 307.280,00 Euro (Grundstücksfläche 2.672 qm × 115,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.299.865,79 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.485 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.125.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.125.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
1.396,13 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Neuwied festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Straßenhaus.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Straßenhaus aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Straßenhaus mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Straßenhaus.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Straßenhaus.

Aktuelles zur Grundsteuer in Straßenhaus

Informieren Sie sich hier, ob Straßenhaus eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Straßenhaus sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Straßenhaus

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 27,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Straßenhaus

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 264.270,00 €
Gewerbesteuer 717.578,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.004.526,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 104.487,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.930 Einwohnern in Straßenhaus betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 136,93 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Straßenhaus

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Straßenhaus beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Straßenhaus ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Straßenhaus wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Straßenhaus in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)