Grundsteuer Ottendorf-Okrilla

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Ottendorf-Okrilla (Gemeinde in Sachsen).

Grundsteuer Hebesatz Ottendorf-Okrilla

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

425 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ottendorf-Okrilla mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ottendorf-Okrilla per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 425,18 %. Damit liegt der Hebesatz in Ottendorf-Okrilla 0,04 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wachau 428 % und in Laußnitz 440 %. Die Grundsteuer in Dresden wird anhand eines Hebesatzes von 635 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ottendorf-Okrilla

Ottendorf-OkrillaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ottendorf-Okrilla 425 %
Radeburg 427 %
Wachau 428 %
Laußnitz 440 %
Dresden 635 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ottendorf-Okrilla

In Sachsen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Ottendorf-Okrilla berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 97.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,36 Promille
×
Hebesatz 425 %
=
Grundsteuer 2025 149,33 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Ottendorf-Okrilla bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Ottendorf-Okrilla

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Ottendorf-Okrilla

Für eine Eigentumswohnung mit 70 qm Wohnfläche, Baujahr 1983, einer anteiligen Grundstücksfläche von 49 qm und einem Bodenrichtwert von 70,00 € / qm in Ottendorf-Okrilla (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 67.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ottendorf-Okrilla beläuft sich damit ab 2025 auf 102,51 €.

Grundsteuerwert
67.000,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
102,51 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ottendorf-Okrilla

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1926) auf einem Grundstück von 253 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnungsfläche von 95 qm in Ottendorf-Okrilla (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 83.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 127,76 €.

Grundsteuerwert
83.500,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
127,76 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ottendorf-Okrilla

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1906) in Ottendorf-Okrilla (Bodenrichtwert 70,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 354 qm und einer Wohnfläche von 205 qm beträgt 118.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 181,92 €.

Grundsteuerwert
118.900,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
181,92 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Ottendorf-Okrilla

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Ottendorf-Okrilla mit einem Bodenwert von 114.870,00 Euro (Grundstücksfläche 1.641 qm × 70,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.433.998,34 Euro (Baujahr 2007, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.263 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.401.800,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.401.800,00 €
× Steuermesszahl
0,72 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
4.289,53 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Hoyerswerda festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ottendorf-Okrilla aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Ottendorf-Okrilla mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ottendorf-Okrilla.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Ottendorf-Okrilla.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ottendorf-Okrilla

Informieren Sie sich hier, ob Ottendorf-Okrilla eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ottendorf-Okrilla

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 6,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ottendorf-Okrilla

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.307.567,00 €
Gewerbesteuer 8.571.198,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.446.168,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.145.470,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 9.966 Einwohnern in Ottendorf-Okrilla betrug die Grundsteuer durchschnittlich 131,20 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ottendorf-Okrilla

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Ottendorf-Okrilla beträgt 425 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Ottendorf-Okrilla ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Ottendorf-Okrilla wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Ottendorf-Okrilla in Sachsen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)