Grundsteuer Sponholz

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Sponholz (Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern).

Grundsteuer Hebesatz Sponholz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Sponholz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sponholz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 5.000 Einwohnern 395,64 %. Damit liegt der Hebesatz in Sponholz 4,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pragsdorf 396 % und in Neuenkirchen 380 %. Die Grundsteuer in Neubrandenburg wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sponholz

SponholzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Sponholz 380 %
Neuenkirchen 380 %
Cölpin 396 %
Pragsdorf 396 %
Kublank 400 %
Friedland 419 %
Burg Stargard 427 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sponholz

In Mecklenburg-Vorpommern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sponholz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 163.100,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 380 %
=
Grundsteuer 2025 192,13 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sponholz ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sponholz

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Sponholz

Für eine Wohnung mit 115 qm Wohnfläche, Baujahr 1958, einer anteiligen Grundstücksfläche von 62 qm und einem Bodenrichtwert von 40,00 € / qm in Sponholz (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 70.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sponholz beläuft sich damit ab 2025 auf 82,93 €.

Grundsteuerwert
70.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
82,93 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sponholz

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1932) auf einem Grundstück von 432 qm (Bodenrichtwert 28,00 €) und einer Wohnfläche von 134 qm in Sponholz (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 100.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 118,74 €.

Grundsteuerwert
100.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
118,74 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sponholz

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1997) in Sponholz (Bodenrichtwert 28,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 224 qm und einer Wohnfläche von 127 qm beträgt 166.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 195,67 €.

Grundsteuerwert
166.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
195,67 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sponholz

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Sponholz mit einem Bodenwert von 71.920,00 Euro (Grundstücksfläche 1.798 qm × 40,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.350.405,47 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.285 qm), beträgt der Grundsteuerwert 924.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
924.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
1.194,45 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Neubrandenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Sponholz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sponholz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Sponholz mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sponholz.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sponholz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Sponholz

Informieren Sie sich hier, ob Sponholz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Sponholz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 7,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Sponholz

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 94.098,00 €
Gewerbesteuer 391.708,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 264.796,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 44.573,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 744 Einwohnern in Sponholz betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 126,48 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sponholz

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sponholz beträgt 380 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sponholz ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sponholz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sponholz in Mecklenburg-Vorpommern liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)