Grundsteuer Gusterath

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Grundsteuer in Gusterath (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Gusterath

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gusterath mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gusterath per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Gusterath 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pluwig 480 % und in Gutweiler 440 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Gusterath

GusterathGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gusterath 400 %
Hockweiler 400 %
Korlingen 400 %
Schöndorf 400 %
Gutweiler 440 %
Pluwig 480 %
Trier 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gusterath

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Gusterath berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 102.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 126,48 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Gusterath berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Gusterath

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Gusterath

Für eine Eigentumswohnung mit 64 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1905, einer anteiligen Grundstücksfläche von 32 qm und einem Bodenrichtwert von 95,00 € / qm in Gusterath (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 50.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Gusterath beläuft sich damit ab 2025 auf 62,00 €.

Grundsteuerwert
50.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
62,00 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gusterath

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2000) auf einem Grundstück von 332 qm (Bodenrichtwert 110,00 €) und einer Wohnfläche von 100 qm in Gusterath (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 151.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 188,36 €.

Grundsteuerwert
151.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
188,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gusterath

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2005) in Gusterath (Bodenrichtwert 110,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 230 qm und einer Wohnfläche von 149 qm beträgt 263.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 326,62 €.

Grundsteuerwert
263.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
326,62 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Gusterath

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Gusterath mit einem Bodenwert von 156.465,00 Euro (Grundstücksfläche 1.647 qm × 95,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.030.155,79 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.282,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.030 qm), beträgt der Grundsteuerwert 771.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
771.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.048,96 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gusterath.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gusterath aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Gusterath mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gusterath.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Gusterath.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gusterath

Informieren Sie sich hier, ob Gusterath eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gusterath

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 14,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Gusterath

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 183.840,00 €
Gewerbesteuer 191.196,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.024.251,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 30.439,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.010 Einwohnern in Gusterath betrug die Grundsteuer durchschnittlich 91,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gusterath

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Gusterath beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Gusterath ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Gusterath wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Gusterath in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)