Grundsteuer Schöndorf

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Schöndorf (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Schöndorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schöndorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schöndorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Schöndorf 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Holzerath 400 % und in Hinzenburg 400 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schöndorf

SchöndorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Schöndorf 400 %
Bonerath 400 %
Gusterath 400 %
Heddert 400 %
Hinzenburg 400 %
Holzerath 400 %
Morscheid 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schöndorf

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Schöndorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 134.700,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 167,03 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schöndorf ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Schöndorf

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Schöndorf

Für eine Eigentumswohnung mit 102 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1931, einer anteiligen Grundstücksfläche von 58 qm und einem Bodenrichtwert von 269,00 € / qm in Schöndorf (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 85.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schöndorf beläuft sich damit ab 2025 auf 106,14 €.

Grundsteuerwert
85.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
106,14 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schöndorf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1966) auf einem Grundstück von 327 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnfläche von 130 qm in Schöndorf (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 115.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 143,34 €.

Grundsteuerwert
115.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
143,34 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schöndorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1997) in Schöndorf (Bodenrichtwert 269,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 241 qm und einer Wohnfläche von 152 qm beträgt 209.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 260,15 €.

Grundsteuerwert
209.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
260,15 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Schöndorf

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Schöndorf mit einem Bodenwert von 205.516,00 Euro (Grundstücksfläche 764 qm × 269,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.973.470,50 Euro (Baujahr 2016, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 850 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.416.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.416.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.926,16 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Schöndorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schöndorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Schöndorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Schöndorf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Schöndorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schöndorf

Informieren Sie sich hier, ob Schöndorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Schöndorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2011 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Schöndorf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 67.594,00 €
Gewerbesteuer 62.570,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 345.500,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 7.314,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 791 Einwohnern in Schöndorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 85,45 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schöndorf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Schöndorf beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Schöndorf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Schöndorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Schöndorf in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)