Grundsteuer Hirz-Maulsbach

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Grundsteuer in Hirz-Maulsbach (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Hirz-Maulsbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hirz-Maulsbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hirz-Maulsbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hirz-Maulsbach 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Fiersbach 380 % und in Mehren 375 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hirz-Maulsbach

Hirz-MaulsbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hirz-Maulsbach 365 %
Asbach 365 %
Kircheib 365 %
Mehren 375 %
Fiersbach 380 %
Kescheid 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hirz-Maulsbach

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Hirz-Maulsbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 193.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 218,61 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Hirz-Maulsbach ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Hirz-Maulsbach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hirz-Maulsbach

Für eine Eigentumswohnung mit 175 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1917, einer anteiligen Grundstücksfläche von 110 qm und einem Bodenrichtwert von 49,00 € / qm in Hirz-Maulsbach (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 136.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hirz-Maulsbach beläuft sich damit ab 2025 auf 154,45 €.

Grundsteuerwert
136.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
154,45 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hirz-Maulsbach

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1939) auf einem Grundstück von 260 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnfläche von 100 qm in Hirz-Maulsbach (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 76.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 86,22 €.

Grundsteuerwert
76.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
86,22 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hirz-Maulsbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1963) in Hirz-Maulsbach (Bodenrichtwert 30,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 173 qm und einer Wohnfläche von 105 qm beträgt 72.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 82,37 €.

Grundsteuerwert
72.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
82,37 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Hirz-Maulsbach

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Hirz-Maulsbach mit einem Bodenwert von 35.035,00 Euro (Grundstücksfläche 715 qm × 49,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 931.864,66 Euro (Baujahr 2001, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 795 qm), beträgt der Grundsteuerwert 676.800,00 Euro.

Grundsteuerwert
676.800,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
839,90 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hirz-Maulsbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hirz-Maulsbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Hirz-Maulsbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hirz-Maulsbach.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Hirz-Maulsbach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hirz-Maulsbach

Informieren Sie sich hier, ob Hirz-Maulsbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Hirz-Maulsbach sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Hirz-Maulsbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2016 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Hirz-Maulsbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 28.975,00 €
Gewerbesteuer 162.902,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 139.321,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.163,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 300 Einwohnern in Hirz-Maulsbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 96,58 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hirz-Maulsbach

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hirz-Maulsbach beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hirz-Maulsbach ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hirz-Maulsbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Hirz-Maulsbach in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)