Grundsteuer Oberstadtfeld

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Oberstadtfeld (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Oberstadtfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oberstadtfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oberstadtfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Oberstadtfeld 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Niederstadtfeld 365 % und in Neroth 450 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oberstadtfeld

OberstadtfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberstadtfeld 365 %
Niederstadtfeld 365 %
Üdersdorf 380 %
Wallenborn 440 %
Daun 450 %
Neroth 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oberstadtfeld

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Oberstadtfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 309.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 350,09 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Oberstadtfeld kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Oberstadtfeld

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Oberstadtfeld

Für eine Wohnung mit 89 qm Wohnfläche, Baujahr 1903, einer anteiligen Grundstücksgröße von 49 qm und einem Bodenrichtwert von 39,00 € / qm in Oberstadtfeld (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 68.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oberstadtfeld beläuft sich damit ab 2025 auf 77,51 €.

Grundsteuerwert
68.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
77,51 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oberstadtfeld

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1924) auf einem Grundstück von 494 qm (Bodenrichtwert 36,00 €) und einer Wohnungsfläche von 156 qm in Oberstadtfeld (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 121.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 136,91 €.

Grundsteuerwert
121.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
136,91 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oberstadtfeld

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1948) in Oberstadtfeld (Bodenrichtwert 34,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 280 qm und einer Wohnfläche von 144 qm beträgt 96.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 109,30 €.

Grundsteuerwert
96.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
109,30 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Oberstadtfeld

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Oberstadtfeld mit einem Bodenwert von 81.627,00 Euro (Grundstücksfläche 2.093 qm × 39,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 589.531,21 Euro (Baujahr 1988, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.163 qm), beträgt der Grundsteuerwert 503.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
503.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
624,59 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wittlich festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Oberstadtfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oberstadtfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Oberstadtfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oberstadtfeld.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Oberstadtfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Oberstadtfeld

Informieren Sie sich hier, ob Oberstadtfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Oberstadtfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Oberstadtfeld

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 40.100,00 €
Gewerbesteuer 64.958,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 264.109,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.762,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 565 Einwohnern in Oberstadtfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 70,97 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oberstadtfeld

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Oberstadtfeld beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Oberstadtfeld ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Oberstadtfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Oberstadtfeld in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)