Grundsteuer Oppertshausen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Oppertshausen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Oppertshausen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oppertshausen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oppertshausen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Oppertshausen 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schönborn 365 % und in Ravengiersburg 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oppertshausen

OppertshausenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oppertshausen 365 %
Ravengiersburg 365 %
Rödern 365 %
Schönborn 365 %
Belgweiler 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oppertshausen

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Oppertshausen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 136.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 154,68 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Oppertshausen ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Oppertshausen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Oppertshausen

Für eine Eigentumswohnung mit 204 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1983, einer anteiligen Grundstücksfläche von 116 qm und einem Bodenrichtwert von 59,00 € / qm in Oppertshausen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 225.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oppertshausen beläuft sich damit ab 2025 auf 254,70 €.

Grundsteuerwert
225.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
254,70 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oppertshausen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1964) auf einem Grundstück von 439 qm (Bodenrichtwert 45,00 €) und einer Wohnfläche von 134 qm in Oppertshausen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 115.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 131,14 €.

Grundsteuerwert
115.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
131,14 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oppertshausen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1993) in Oppertshausen (Bodenrichtwert 45,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 283 qm und einer Wohnfläche von 144 qm beträgt 177.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 200,39 €.

Grundsteuerwert
177.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
200,39 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Oppertshausen

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Oppertshausen mit einem Bodenwert von 68.617,00 Euro (Grundstücksfläche 1.163 qm × 59,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.688.258,42 Euro (Baujahr 2005, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.454 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.516.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.516.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.881,61 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Oppertshausen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oppertshausen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Oppertshausen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oppertshausen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Oppertshausen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Oppertshausen

Informieren Sie sich hier, ob Oppertshausen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Oppertshausen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Oppertshausen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 12.344,00 €
Gewerbesteuer 60.644,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 79.316,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 3.782,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 122 Einwohnern in Oppertshausen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 101,18 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oppertshausen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Oppertshausen beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Oppertshausen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Oppertshausen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Oppertshausen in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)