Grundsteuer Schönborn

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Schönborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Schönborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schönborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schönborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Schönborn 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oppertshausen 365 % und in Nannhausen 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schönborn

SchönbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Schönborn 365 %
Nannhausen 365 %
Ohlweiler 365 %
Oppertshausen 365 %
Rödern 365 %
Unzenberg 365 %
Belgweiler 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schönborn

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Schönborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 236.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 267,60 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schönborn kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Schönborn

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Schönborn

Für eine Eigentumswohnung mit 198 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1989, einer anteiligen Grundstücksfläche von 128 qm und einem Bodenrichtwert von 59,00 € / qm in Schönborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 233.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schönborn beläuft sich damit ab 2025 auf 263,87 €.

Grundsteuerwert
233.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
263,87 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schönborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1983) auf einem Grundstück von 351 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) und einer Wohnfläche von 112 qm in Schönborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 147.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 167,24 €.

Grundsteuerwert
147.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
167,24 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schönborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1928) in Schönborn (Bodenrichtwert 100,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 203 qm und einer Wohnfläche von 109 qm beträgt 82.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 93,12 €.

Grundsteuerwert
82.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
93,12 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Schönborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Schönborn mit einem Bodenwert von 87.261,00 Euro (Grundstücksfläche 1.479 qm × 59,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 709.400,75 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.138 qm), beträgt der Grundsteuerwert 557.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
557.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
691,97 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Schönborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schönborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Schönborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Schönborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Schönborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schönborn

Informieren Sie sich hier, ob Schönborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Schönborn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Schönborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Schönborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 26.112,00 €
Gewerbesteuer 13.375,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 173.165,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 362,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 275 Einwohnern in Schönborn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 94,95 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schönborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Schönborn beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Schönborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Schönborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Schönborn in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)