Grundsteuer Stein-Bockenheim

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Stein-Bockenheim (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Stein-Bockenheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stein-Bockenheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stein-Bockenheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Stein-Bockenheim 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wonsheim 465 % und in Siefersheim 365 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stein-Bockenheim

Stein-BockenheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Stein-Bockenheim 365 %
Wendelsheim 365 %
Wonsheim 370 %
Fürfeld 410 %
Mörsfeld 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stein-Bockenheim

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Stein-Bockenheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 183.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 207,18 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Stein-Bockenheim bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Stein-Bockenheim

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Stein-Bockenheim

Für eine Wohnung mit 101 qm Wohnfläche, Baujahr 1971, einer anteiligen Grundstücksfläche von 50 qm und einem Bodenrichtwert von 203,00 € / qm in Stein-Bockenheim (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 96.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stein-Bockenheim beläuft sich damit ab 2025 auf 108,74 €.

Grundsteuerwert
96.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
108,74 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stein-Bockenheim

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1991) auf einem Grundstück von 347 qm (Bodenrichtwert 120,00 €) und einer Wohnungsfläche von 139 qm in Stein-Bockenheim (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 218.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 247,46 €.

Grundsteuerwert
218.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
247,46 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stein-Bockenheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1904) in Stein-Bockenheim (Bodenrichtwert 90,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 282 qm und einer Wohnfläche von 181 qm beträgt 144.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 163,16 €.

Grundsteuerwert
144.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
163,16 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Stein-Bockenheim

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Stein-Bockenheim mit einem Bodenwert von 285.215,00 Euro (Grundstücksfläche 1.405 qm × 203,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 3.251.498,03 Euro (Baujahr 2012, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.406 qm), beträgt der Grundsteuerwert 2.122.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
2.122.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
2.633,40 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Stein-Bockenheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stein-Bockenheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Stein-Bockenheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stein-Bockenheim.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Stein-Bockenheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stein-Bockenheim

Informieren Sie sich hier, ob Stein-Bockenheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stein-Bockenheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Stein-Bockenheim

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 75.492,00 €
Gewerbesteuer 299.630,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 354.013,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 7.959,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 655 Einwohnern in Stein-Bockenheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 115,25 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stein-Bockenheim

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stein-Bockenheim beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stein-Bockenheim ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stein-Bockenheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stein-Bockenheim in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)