Grundsteuer Winterspelt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Winterspelt (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Winterspelt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 500 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

500 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winterspelt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winterspelt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Winterspelt 26,64 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Heckhuscheid 365 % und in Großlangenfeld 365 %. Die Grundsteuer in Stolberg wird anhand eines Hebesatzes von 595 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winterspelt

WinterspeltGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Großlangenfeld 365 %
Habscheid 365 %
Heckhuscheid 365 %
Winterscheid 365 %
Winterspelt 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winterspelt

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Winterspelt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 151.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 500 %
=
Grundsteuer 2025 235,44 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winterspelt kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Winterspelt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winterspelt

Für eine Eigentumswohnung mit 104 qm Wohnfläche, Baujahr 1952, einer anteiligen Grundstücksgröße von 71 qm und einem Bodenrichtwert von 50,00 € / qm in Winterspelt (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 75.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winterspelt beläuft sich damit ab 2025 auf 117,49 €.

Grundsteuerwert
75.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
117,49 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winterspelt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1956) auf einem Grundstück von 272 qm (Bodenrichtwert 32,00 €) und einer Wohnfläche von 93 qm in Winterspelt (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 81.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 126,94 €.

Grundsteuerwert
81.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
126,94 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winterspelt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1981) in Winterspelt (Bodenrichtwert 50,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 177 qm und einer Wohnfläche von 100 qm beträgt 95.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 147,87 €.

Grundsteuerwert
95.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
147,87 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Winterspelt

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Winterspelt mit einem Bodenwert von 57.000,00 Euro (Grundstücksfläche 1.140 qm × 50,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.086.640,52 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.282,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.426 qm), beträgt der Grundsteuerwert 743.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
743.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
500 %
= Grundsteuer
1.263,60 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Winterspelt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winterspelt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Winterspelt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Winterspelt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Winterspelt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Winterspelt

Informieren Sie sich hier, ob Winterspelt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Winterspelt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2016 um 11,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Winterspelt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 86.997,00 €
Gewerbesteuer 242.176,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 327.436,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 15.706,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 817 Einwohnern in Winterspelt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 106,48 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winterspelt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Winterspelt beträgt 500 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Winterspelt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Winterspelt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Winterspelt in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)