Grundsteuer Wirft

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Wirft (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Wirft

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wirft mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wirft per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Wirft 3,90 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rodder 365 % und in Barweiler 380 %. Die Grundsteuer in Euskirchen wird anhand eines Hebesatzes von 496 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wirft

WirftGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Pomster 365 %
Rodder 365 %
Wirft 380 %
Barweiler 380 %
Müsch 380 %
Hoffeld 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wirft

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Wirft berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 157.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 380 %
=
Grundsteuer 2025 185,54 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wirft kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Wirft

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Wirft

Für eine Eigentumswohnung mit 42 qm Wohnfläche, Baujahr 1915, einer anteiligen Grundstücksgröße von 29 qm und einem Bodenrichtwert von 99,00 € / qm in Wirft (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 41.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wirft beläuft sich damit ab 2025 auf 49,12 €.

Grundsteuerwert
41.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
49,12 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wirft

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1934) auf einem Grundstück von 304 qm (Bodenrichtwert 25,00 €) und einer Wohnfläche von 97 qm in Wirft (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 82.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 97,18 €.

Grundsteuerwert
82.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
97,18 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wirft

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1959) in Wirft (Bodenrichtwert 99,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 362 qm und einer Wohnfläche von 183 qm beträgt 142.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 167,86 €.

Grundsteuerwert
142.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
167,86 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Wirft

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Wirft mit einem Bodenwert von 194.139,00 Euro (Grundstücksfläche 1.961 qm × 99,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.731.378,07 Euro (Baujahr 2005, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.090 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.155.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.155.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
1.492,64 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Wirft.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wirft aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Wirft mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wirft.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Wirft.

Grundsteuer Hebesatz Wirft

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 7,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Wirft

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 12.904,00 €
Gewerbesteuer 30.244,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 67.481,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 814,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 160 Einwohnern in Wirft betrug die Grundsteuer durchschnittlich 80,65 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wirft

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Wirft beträgt 380 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Wirft ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Wirft wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Wirft in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)