Grundsteuer Klostermansfeld

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Klostermansfeld (Gemeinde in Sachsen-Anhalt).

Grundsteuer Hebesatz Klostermansfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

402 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Klostermansfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Klostermansfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen-Anhalt mit bis zu 5.000 Einwohnern 377,83 %. Damit liegt der Hebesatz in Klostermansfeld 6,40 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Benndorf 450 % und in Helbra 470 %. Die Grundsteuer in Halle (Saale) wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Klostermansfeld

KlostermansfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Klostermansfeld 402 %
Mansfeld 420 %
Lutherstadt Eisleben 433 %
Benndorf 450 %
Gerbstedt 460 %
Helbra 470 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Klostermansfeld

In Sachsen-Anhalt ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Klostermansfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 104.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 402 %
=
Grundsteuer 2025 129,73 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Klostermansfeld bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Klostermansfeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Klostermansfeld

Für eine Eigentumswohnung mit 95 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1918, einer anteiligen Grundstücksfläche von 55 qm und einem Bodenrichtwert von 25,00 € / qm in Klostermansfeld (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 63.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Klostermansfeld beläuft sich damit ab 2025 auf 78,51 €.

Grundsteuerwert
63.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
402 %
= Grundsteuer
78,51 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Klostermansfeld

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1976) auf einem Grundstück von 429 qm (Bodenrichtwert 25,00 €) und einer Wohnfläche von 131 qm in Klostermansfeld (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 115.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 143,31 €.

Grundsteuerwert
115.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
402 %
= Grundsteuer
143,31 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Klostermansfeld

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1915) in Klostermansfeld (Bodenrichtwert 25,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 161 qm und einer Wohnfläche von 96 qm beträgt 58.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 73,28 €.

Grundsteuerwert
58.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
402 %
= Grundsteuer
73,28 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Klostermansfeld

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Klostermansfeld mit einem Bodenwert von 67.825,00 Euro (Grundstücksfläche 2.713 qm × 25,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 4.403.166,60 Euro (Baujahr 2022, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.428 qm), beträgt der Grundsteuerwert 2.235.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
2.235.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
402 %
= Grundsteuer
3.055,36 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Eisleben festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Klostermansfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Klostermansfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Klostermansfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Klostermansfeld.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Klostermansfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Klostermansfeld

Informieren Sie sich hier, ob Klostermansfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Klostermansfeld sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Klostermansfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 14,9 % gestiegen.

Steueraufkommen Klostermansfeld

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 236.249,00 €
Gewerbesteuer 560.045,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 668.266,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 81.246,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.287 Einwohnern in Klostermansfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 103,30 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Klostermansfeld

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Klostermansfeld beträgt 402 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Klostermansfeld ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Klostermansfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Klostermansfeld in Sachsen-Anhalt liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)