Grundsteuer Heiligenmoschel

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Heiligenmoschel (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Heiligenmoschel

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Heiligenmoschel mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Heiligenmoschel per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,50 %. Damit liegt der Hebesatz in Heiligenmoschel 14,07 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gehrweiler 500 % und in Schneckenhausen 400 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Heiligenmoschel

HeiligenmoschelGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Schneckenhausen 400 %
Gundersweiler 420 %
Niederkirchen 440 %
Heiligenmoschel 450 %
Schallodenbach 450 %
Otterberg 460 %
Gehrweiler 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Heiligenmoschel

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Heiligenmoschel berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 105.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 450 %
=
Grundsteuer 2025 147,31 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Heiligenmoschel kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Heiligenmoschel

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Heiligenmoschel

Für eine Wohnung mit 165 qm Wohnfläche, Baujahr 1996, einer anteiligen Grundstücksgröße von 107 qm und einem Bodenrichtwert von 197,00 € / qm in Heiligenmoschel (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 211.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Heiligenmoschel beläuft sich damit ab 2025 auf 295,46 €.

Grundsteuerwert
211.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
295,46 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Heiligenmoschel

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1997) auf einem Grundstück von 596 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnungsfläche von 174 qm in Heiligenmoschel (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 251.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 350,98 €.

Grundsteuerwert
251.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
350,98 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Heiligenmoschel

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1998) in Heiligenmoschel (Bodenrichtwert 80,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 283 qm und einer Wohnfläche von 156 qm beträgt 202.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 282,49 €.

Grundsteuerwert
202.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
282,49 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Heiligenmoschel

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Heiligenmoschel mit einem Bodenwert von 215.715,00 Euro (Grundstücksfläche 1.095 qm × 197,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 556.391,98 Euro (Baujahr 1984, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.217 qm), beträgt der Grundsteuerwert 617.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
617.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
944,91 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Heiligenmoschel.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Heiligenmoschel aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Heiligenmoschel mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Heiligenmoschel.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Heiligenmoschel.

Aktuelles zur Grundsteuer in Heiligenmoschel

Informieren Sie sich hier, ob Heiligenmoschel eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Heiligenmoschel

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2018 um 4,7 % gestiegen.

Steueraufkommen Heiligenmoschel

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 116.412,00 €
Gewerbesteuer 72.271,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 325.406,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.864,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 582 Einwohnern in Heiligenmoschel betrug die Grundsteuer durchschnittlich 200,02 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Heiligenmoschel

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Heiligenmoschel beträgt 450 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Heiligenmoschel ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Heiligenmoschel wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Heiligenmoschel in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)