Grundsteuer Hinzert-Pölert

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Hinzert-Pölert (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Hinzert-Pölert

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hinzert-Pölert mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hinzert-Pölert per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hinzert-Pölert 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Beuren (Hochwald) 450 % und in Reinsfeld 450 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hinzert-Pölert

Hinzert-PölertGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hinzert-Pölert 400 %
Rascheid 400 %
Beuren (Hochwald) 450 %
Reinsfeld 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hinzert-Pölert

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Hinzert-Pölert berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 194.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 241,06 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Hinzert-Pölert bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Hinzert-Pölert

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hinzert-Pölert

Für eine Eigentumswohnung mit 199 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1949, einer anteiligen Grundstücksfläche von 121 qm und einem Bodenrichtwert von 269,00 € / qm in Hinzert-Pölert (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 157.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hinzert-Pölert beläuft sich damit ab 2025 auf 195,67 €.

Grundsteuerwert
157.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
195,67 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hinzert-Pölert

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2002) auf einem Grundstück von 297 qm (Bodenrichtwert 269,00 €) und einer Wohnungsfläche von 111 qm in Hinzert-Pölert (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 230.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 285,45 €.

Grundsteuerwert
230.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
285,45 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hinzert-Pölert

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1902) in Hinzert-Pölert (Bodenrichtwert 269,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 244 qm und einer Wohnfläche von 133 qm beträgt 128.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 159,22 €.

Grundsteuerwert
128.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
159,22 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Hinzert-Pölert

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Hinzert-Pölert mit einem Bodenwert von 521.860,00 Euro (Grundstücksfläche 1.940 qm × 269,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.659.799,69 Euro (Baujahr 2013, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.213 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.908.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.908.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
2.596,12 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hinzert-Pölert.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hinzert-Pölert aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Hinzert-Pölert mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hinzert-Pölert.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Hinzert-Pölert.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hinzert-Pölert

Informieren Sie sich hier, ob Hinzert-Pölert eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hinzert-Pölert

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hinzert-Pölert

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 22.790,00 €
Gewerbesteuer 25.812,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 126.241,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.250,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 303 Einwohnern in Hinzert-Pölert betrug die Grundsteuer durchschnittlich 75,21 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hinzert-Pölert

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hinzert-Pölert beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hinzert-Pölert ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hinzert-Pölert wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Hinzert-Pölert in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)