Grundsteuer Peterslahr

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Peterslahr (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Peterslahr

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Peterslahr mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Peterslahr per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Peterslahr 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Eulenberg 400 % und in Burglahr 410 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Peterslahr

PeterslahrGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Peterslahr 400 %
Eulenberg 400 %
Obersteinebach 400 %
Burglahr 410 %
Niedersteinebach 450 %
Rott 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Peterslahr

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Peterslahr berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 77.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 96,10 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Peterslahr bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Peterslahr

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Peterslahr

Für eine Eigentumswohnung mit 66 qm Wohnfläche, Baujahr 1903, einer anteiligen Grundstücksgröße von 41 qm und einem Bodenrichtwert von 49,00 € / qm in Peterslahr (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 51.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Peterslahr beläuft sich damit ab 2025 auf 63,24 €.

Grundsteuerwert
51.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
63,24 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Peterslahr

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1966) auf einem Grundstück von 304 qm (Bodenrichtwert 42,00 €) und einer Wohnungsfläche von 114 qm in Peterslahr (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 96.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 120,03 €.

Grundsteuerwert
96.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
120,03 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Peterslahr

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1963) in Peterslahr (Bodenrichtwert 49,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 146 qm und einer Wohnfläche von 88 qm beträgt 70.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 86,92 €.

Grundsteuerwert
70.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
86,92 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Peterslahr

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Peterslahr mit einem Bodenwert von 57.134,00 Euro (Grundstücksfläche 1.166 qm × 49,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 694.010,23 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 1.334,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.167 qm), beträgt der Grundsteuerwert 525.800,00 Euro.

Grundsteuerwert
525.800,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
715,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Peterslahr.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Peterslahr aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Peterslahr mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Peterslahr.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Peterslahr.

Aktuelles zur Grundsteuer in Peterslahr

Informieren Sie sich hier, ob Peterslahr eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Peterslahr

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2017 um 8,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Peterslahr

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 34.163,00 €
Gewerbesteuer 473.700,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 116.689,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 7.846,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 323 Einwohnern in Peterslahr betrug die Grundsteuer durchschnittlich 105,77 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Peterslahr

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Peterslahr beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Peterslahr ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Peterslahr wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Peterslahr in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)