Grundsteuer Sommerloch

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Sommerloch (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Sommerloch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Sommerloch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sommerloch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Sommerloch 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wallhausen 400 % und in Sankt Katharinen 400 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sommerloch

SommerlochGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Sommerloch 400 %
Braunweiler 400 %
Roxheim 400 %
Sankt Katharinen 400 %
Wallhausen 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sommerloch

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sommerloch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 297.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 369,40 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sommerloch ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sommerloch

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Sommerloch

Für eine Eigentumswohnung mit 120 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1971, einer anteiligen Grundstücksfläche von 64 qm und einem Bodenrichtwert von 90,00 € / qm in Sommerloch (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 99.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sommerloch beläuft sich damit ab 2025 auf 123,13 €.

Grundsteuerwert
99.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
123,13 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sommerloch

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2004) auf einem Grundstück von 465 qm (Bodenrichtwert 55,00 €) und einer Wohnfläche von 165 qm in Sommerloch (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 320.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 397,05 €.

Grundsteuerwert
320.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
397,05 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sommerloch

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1976) in Sommerloch (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 358 qm und einer Wohnfläche von 195 qm beträgt 186.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 231,14 €.

Grundsteuerwert
186.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
231,14 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sommerloch

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Sommerloch mit einem Bodenwert von 119.070,00 Euro (Grundstücksfläche 1.323 qm × 90,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 3.794.738,70 Euro (Baujahr 2022, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.471 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.956.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.956.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
2.661,40 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Sommerloch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sommerloch aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Sommerloch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sommerloch.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sommerloch.

Grundsteuer Hebesatz Sommerloch

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 9,6 % gestiegen.

Steueraufkommen Sommerloch

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 43.866,00 €
Gewerbesteuer 176.997,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 221.751,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.653,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 402 Einwohnern in Sommerloch betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 109,12 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sommerloch

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sommerloch beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sommerloch ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sommerloch wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sommerloch in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)